Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Re: Re: spezielle Tarife (Wärmepumpe, Heizstrom...)


    Zitat

    Original geschrieben von fotograf
    Vielen Dank für den Tip. Ich suche schon seit Monaten nach einer Alternative zu enviam.
    Jetzt sparen wir fast 3cent pro KwH. Vielen Dank.
    Gibt es eigentlich eine Vergleichsseite für Wärmepumpenstrom?


    Grüße


    Ich hab mich seit Ende 2010, also seit dem Hausbau, damit beschäftig. Und immer wieder mal nach Alternativen gesucht. Ohne Erfolg.
    Bis ich Mitte/Ende letzten Jahres nach einiger google Recherche auf diese Seite gestoßen bin. Hier hab ich dann versucht, Anbieter zu finden, die mich auch in Berlin versorgen. eon Bayern war dann ein Glückstreffer :p


    migolf

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  • Hallo Foristen,


    ich habe eine Frage bzgl. der zum 1.1. gestiegenen EEG-Umlage. Meine Stromversorger (enviaM/RWE und Vattenfall) haben die Preise scheinbar nicht erhöht, mich also von der gestiegenen EEG-Umlage nicht informiert (keine Schreiben erhalten). Bei beiden Anbietern habe ich eine Preisgarantie, die natürlich nicht bei Steuererhöhungen oder sonstigen staatlichem Umlagen greift. Zahle ich nun eigentlich noch den alten Arbeitspreis, oder bereits einen neuen der um die EEG-Erhöhung beaufschlagt wurde? Ich möchte derzeit ungern dort anrufen, da ich dann noch nichtmal ein Sonderkündigungsrecht hätte, sofern die eigentlichen Stromkosten nicht erhöht werden.


    tupperdose

  • Zitat

    Original geschrieben von tupperdose
    Ich möchte derzeit ungern dort anrufen, da ich dann noch nichtmal ein Sonderkündigungsrecht hätte, sofern die eigentlichen Stromkosten nicht erhöht werden.


    Den Satz musst Du mir nochmal erklären

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Den Satz musst Du mir nochmal erklären


    Ich möchte da nicht anrufen, um ggf. eine Erhöhung um die EEG-Umlage zu erwirken. Sollte ich aufgrund meines Anrufes ein Erhöhungsschreiben bekommen, welches mich lediglich auf die EEG-Umlage hinweist (und dahingehend den Arbeitspreis anpasst) und ansonsten die Kosten identisch sind, dann hätte ich kein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung ist schließlich von Vater Staat erzwungen und nicht vom Stromanbieter.

  • Zitat

    Original geschrieben von tupperdose
    Ich möchte da nicht anrufen, um ggf. eine Erhöhung um die EEG-Umlage zu erwirken. Sollte ich aufgrund meines Anrufes ein Erhöhungsschreiben bekommen, welches mich lediglich auf die EEG-Umlage hinweist (und dahingehend den Arbeitspreis anpasst) und ansonsten die Kosten identisch sind, dann hätte ich kein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung ist schließlich von Vater Staat erzwungen und nicht vom Stromanbieter.


    Die EEG-Umlage ist keine einzelvertragliche Angelegenheit, die der Versorger erst einmal bei jedem seiner Kunden "aktivieren" ("erwirken") muss.


    Die EEG-Umlage kann sogar erhöht und auf dich umgelegt werden, wenn man dies Dir nicht mitteilt. Ist zwar nicht unumstritten, meines Erachtens aber - wie auch bei sonstigen Abgaben - wohl gut vertretbar.


    Dein Anbieter hat aber vermutlich alle Kunden informiert, wobei Dein Brief möglicherweise nicht angekommen ist.


    - Wenn Du nicht anrufst, wirst Du einfach bei Deiner nächsten Rechnung merken, dass diese ein wenig höher ist.
    - Wenn Du anrufst, kannst Du Dich schon jetzt darauf einstellen.


    Einen weiteren Vor-/Nachteil sehe ich da nicht

  • In meinem Umfeld hat's einen Kunden der Hitenergie / Extraenergie erwischt: Er kündigte per unterschriebenem Fax, was Extraenergie mit Verweis auf eine Klausel der AGB zurückwies (natürlich nach Ablauf der Kündigungsfrist)



    Diese Klausel sieht eine Kündigung per Briefpost an eine Postfachadresse vor:


    Zitat

    Der Vertrag wird je nach Vereinbarung (siehe Auftragsformular) auf mindestens 12 bzw. 24 Monate geschlossen und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate (Vertragslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird... Die Kündigung ist ausschließlich per Briefpost zu richten an: HitEnergie, ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz.“



    Das ist AGB-rechtlich bisher noch nicht gerichtlich entschieden, aber immerhin in der Kommentarliteratur einheitlich als Verstoß gegen § 309 Nr. 13 BGB bewertet worden, weil zumindest ein besonderes Zugangserfordernis (Persönliche Abgabe eines Zettels im Unternehmen genügt danach ja nicht) damit auferlegt werden soll.


    EE führt ein Urteil des AG Neuss an, bei dem sie mal gewannen, da geht es aber um den (vollkommen andersartigen) Fall einer Kündigung per Mail. Das würde ich aber auch nicht so ganz unterschreiben. Briefpost sagt nicht, dass es unterschrieben sein muss, sodass sogar eigentlich die Textform des § 126b genügen würde.


    Mal sehen, wer zuletzt lacht.


    Schaden bei dem Kunden durch die Längerbelieferung sind (im Vergleich zum Wechsel zu einem anderen Anbieter) gut 600 EUR.


    Flatty

  • Wahrscheinlich wird ein Brief an die Neusser Adresse auch akzeptiert. Die Klausel hätte aber zur Folge, dass eine Kündigung unwirksam wäre. Und genau solche Spielchen erlaubt das AGB-Recht eben nicht.

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