EU Fluggastrechte

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zu den EU Fluggastrechten.
    In dem Flyer der EU heißt es:


    Zitat


    Vorausgesetzt Sie haben rechtzeitig eingecheckt, bestehen diese Rechte bei
    allen Flügen, Charterflügen inbegriffen, die:
    - von einem Flughafen in der EU starten oder
    - von einem Flughafen außerhalb der EU starten mit Ziel innerhalb der EU und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.



    Jetzt gehen wir man von folgendem Fall aus:


    Ein Passagier fliegt von einem Flughafen der EU aus mit einer Airline aus dem mittleren Osten (keine EU) ins nicht EU Ausland.


    Laut dem zitierten Text müssten die Rechte dann für den Hinflug, also aus der EU ins non-EU Ausland Anwendung finden.
    Wie verhält es sich jetzt mit dem Rückflug? Die Bedingungen sind hier ja offensichtlich nicht erfüllt, oder?



    Grüße,
    Sebastian

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