Umzug: Termin für Vorabnahme frei vereinbar ?

  • Moin,


    derzeit bin ich in meiner Umzugsplanung soweit, dass ein Vorvertrag aufgesetzt wurde. Die Wohnungsgesellschaft hat mir 2 Tage nach meiner Kündigung für die alte Wohnung schon einen Termin für eine Vorabnahme aufdrücken wollen. Der Termin liegt ca. 1,5 Monate vor dem eigentlichen Ende des Mietvertrages.
    Meine neue Wohnung wird ebenfalls von dieser Gesellschaft sein (aber anderer Wohnungsverwalter). Neue und alte Wohnung werden einen Monat parallel laufen da wir die neue Wohnung noch vorbereiten müssen.


    Nun würde ich gerne den Termin für die Vorabnahme soweit wie möglich nach hinten legen, damit ich in der alten Wohnung schon die eine oder andere Ecke ausbessern kann. Wieweit kann ich die Vorabnahme herauszögern ? Gibt es da gesetzliche Grenzen ?


    Noch eine zweite Frage beschäftigt mich. Die Wohnungsgesellschaft bei uns hat irgendwie die Angewohnheit Wohnungsbesichtigungen zu veranstalten mit mehreren Interessenten und zudem noch in noch bewohnten Wohnungen. Dies will ich bei meiner Wohnung aber verhindern, da ich nicht vor dem Umzug Fremde in meine Wohnung lassen will, die sich dann noch an Details hochziehen welche der Vermieter dann von mir gemacht haben will. Zudem habe ich auch keinerlei Interesse an einer vorzeiten Übernahmen durch einen Nachmieter.
    Ist der Vermieter irgendwie dazu berechtigt so eine Besichtigung von mir zu fordern ?


    Danke

  • So viel ich weiß, hat der Vermieter schon das Recht auf Wohnungsbesichtigungen nach vorherieger Terminabsprache. (ggf auch mit neuen Mietern).
    Teile Deinem Vermieter doch einfach mit, das Du für solche Späße vor 20 Uhr keine Zeit hast. :-)

  • Steht im Mietvertrag.
    In meinem steht drin, dass er das Recht hat Besichtigungen zu machen (bis zu einer bestimmten Uhrzeit).

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Das Recht auf Besichtigung hat wohl , aber solange ich drin wohne ?


    Auch wenn du drin wohnst, hat der Vermieter das Recht deine ( bzw. seine ) Wohnung zu besichtigen - nach vorherigere Terminabsprache natürlich.


    Die Vorabnahme dient ja nur dazu, evtl. Mängel aufzuzeigen, die du beseitigen musst, dann hast du eben noch reichtlich Zeit bis zum Auszug - sei doch froh drum.

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Das Recht auf Besichtigung hat wohl , aber solange ich drin wohne ?


    Auch dann natürlich, wie soll sonst der Vermieter die Wohnung vernünftig weitervermieten ?
    Mit Vorankündigung und natürlich auch vor 20.00 Uhr. Das was Neumann geschrieben hat ist ziemlicher Unsinn, da kannst du dich schadensersatzpflichtig machen.


    Hier ein dazu passendes Urteil (ist zwar "nur" ein Amsgericht, aber ist in der Form die ständige Rechtsprechung)


    Hat der Mieter ordnungsgemäß gekündigt, muß er dem Vermieter schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten ermöglichen. Bei Verweigerung macht der Mieter sich schadenersatzpflichtig. (AG Berlin Wedding, Az 11 C 211/96, aus: GE 12/97,

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Hat der Mieter ordnungsgemäß gekündigt, muß er dem Vermieter schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten ermöglichen. Bei Verweigerung macht der Mieter sich schadenersatzpflichtig. (AG Berlin Wedding, Az 11 C 211/96, aus: GE 12/97,


    Vielen Dank. Das ist wenigstens ne klare Aussage, auch wenn sie mir nicht gefällt.


    Ich muss ja bei nem Mietwagen den neuen Mieter auch nicht während meiner Mietzeit schon Probesitzen lassen. Zudem kann man sich als Mieter eh besser ein Bild von der Wohnung machen, wenn diese leer ist.
    Sei's drum....


    Zum Termin der Vorabnahme:
    Wie gesagt ich habe beide Wohnungen 1 Monat parallel, in der Zeit wollte ich meine Wohnung schon streichen und die neue vorbereiten. Die Vorabnahme sollte halt erst dann stattfinden, wenn ich einige Sachen übergestrichen hab, die der Vermieter nicht zu sehen braucht.

  • Vielleicht nochmals zur Klarstellung: Du mußt dem Vermieter natürlich nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen wegen der Wohnungsbesichtigung. Das alles muß sich schon im vernünftigen (angemessenen) Rahmen halten.


    Wie da die Gerichte derzeit genau die Grenze ziehen, kann ich auf Wunsch gerne nachschauen (allerdings erst Dienstag, wenn ich wieder im Büro bin, da steht mein Mietrechtskommentar ^^).


    Allerdings solltest du auch bedenken, daß ein Nachmieter auch für dich Vorteile haben kann, weil der zB. freiwillig Teile der Renovierungsarbeiten übernimmt, Küche kauft, etc.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Allerdings solltest du auch bedenken, daß ein Nachmieter auch für dich Vorteile haben kann, weil der zB. freiwillig Teile der Renovierungsarbeiten übernimmt, Küche kauft, etc.


    Diesmal kann ich keinen brauchen der hier früher einzieht. Ich brauche den Monat um die andere Wohnung vorzubereiten, weil ich nur Zeit am Wochenende habe und mein Helfer mir am Wochenende nur für ein paar Stunden zur Seite steht.

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