Moin,
derzeit bin ich in meiner Umzugsplanung soweit, dass ein Vorvertrag aufgesetzt wurde. Die Wohnungsgesellschaft hat mir 2 Tage nach meiner Kündigung für die alte Wohnung schon einen Termin für eine Vorabnahme aufdrücken wollen. Der Termin liegt ca. 1,5 Monate vor dem eigentlichen Ende des Mietvertrages.
Meine neue Wohnung wird ebenfalls von dieser Gesellschaft sein (aber anderer Wohnungsverwalter). Neue und alte Wohnung werden einen Monat parallel laufen da wir die neue Wohnung noch vorbereiten müssen.
Nun würde ich gerne den Termin für die Vorabnahme soweit wie möglich nach hinten legen, damit ich in der alten Wohnung schon die eine oder andere Ecke ausbessern kann. Wieweit kann ich die Vorabnahme herauszögern ? Gibt es da gesetzliche Grenzen ?
Noch eine zweite Frage beschäftigt mich. Die Wohnungsgesellschaft bei uns hat irgendwie die Angewohnheit Wohnungsbesichtigungen zu veranstalten mit mehreren Interessenten und zudem noch in noch bewohnten Wohnungen. Dies will ich bei meiner Wohnung aber verhindern, da ich nicht vor dem Umzug Fremde in meine Wohnung lassen will, die sich dann noch an Details hochziehen welche der Vermieter dann von mir gemacht haben will. Zudem habe ich auch keinerlei Interesse an einer vorzeiten Übernahmen durch einen Nachmieter.
Ist der Vermieter irgendwie dazu berechtigt so eine Besichtigung von mir zu fordern ?
Danke