Zentralverriegelungs-Ton bei US Autos

  • Zitat

    Original geschrieben von UHT
    Hi,


    Ninja6


    Meine Alarmanlage (deutsches Produkt) macht auch beim schärfen und somit schliessen der ZV *piep*! Was soll daran bitte nicht erlaubt sein?
    Zeig mir doch mal bitte die Stelle, wo in der STVZO, wo steht, das das verboten ist!


    Moin,
    ihr wisst, ich mische mich gerne ein wenn es darum geht der Jugend von heute die StVO und StVZO nahezubringen. Es ist doch immer das gleiche Procedere. Von irgendeinem Tuningschuppen wird was gekauft und verbaut in der Annahme das wird schon korrekt sein. Meist ist dem aber dann nicht so, und beim TÜV ist dann ein großes Hallo angesagt ;).
    Anschließend beschwert man sich bitterlich hier im Forum über dies und jenes. Leute, was soll's! Haltet euch einfach dran, dann verbraucht ihr nicht soviele Kalorien beim Protestposting im Forum ;).


    Auszug aus der StVZO:


    Tja und wenn ein TÜV-Ingenieur sagt, das stört, dann stört es eben und muß weg ;).


    So einfach ist das :D !


    cu


    PS: Das betrifft nur nachträglich eingebaute ZV. Bei allen anderen gilt die Bauartgenehmigung des Fahrzeugs.

  • ich bräuchte diesen zentralverriegelungs ton für nen audi a4 avant ..
    weiß jemand eine firma die das nachrüstet ?? wäre echt :top:


    danke schonmal im voraus :D

  • Zitat

    Original geschrieben von NY-Kani
    ich bräuchte diesen zentralverriegelungs ton für nen audi a4 avant ..
    weiß jemand eine firma die das nachrüstet ?? wäre echt :top:


    danke schonmal im voraus :D


    Liest Du auch ander Postings oder schreibst Du nur. Siehe mein Posting von gerade eben ;) :D.


    cu

  • Zitat

    Original geschrieben von NY-Kani
    ich bräuchte diesen zentralverriegelungs ton für nen audi a4 avant ..
    weiß jemand eine firma die das nachrüstet ?? wäre echt :top:


    danke schonmal im voraus :D



    HI,


    wenn du mein Posting gelesen hast, weisst du wie du daran kommst.
    Frage deine Audi Hänlder, die US Modelle verfügen über eine akustische Quittierung der Schliess bzw. Öffnungsfunktion der Zentralverriegelung.
    Der Händler kann dies dann auch einbauen, wegen TÜV würde ich mir keine Gedanken machen..


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von GeneralCuster
    (1) Türen und Türverschlüsse müssen so beschaffen sein, daß beim Schließen störende Geräusche vermeidbar sind.



    HI,


    diesen Sinn der STVZO verstehe ich nicht - ist genauso schwachsinnig wie sonsige Regelungen, die mich darin aufregen.
    Also verstösst jemand, der altes Fahrzeug fährt gegen die STVZO - richtig?
    Denn der Grund dafür ist, aktuellere Modelle schliessen um einiges leiser als Fahrzeuge aus den 80ern.


    Meine Alarmanalge verfügt über eine ABE - ich brauch mir ja dann keinen Kopf machen wegen Polizei oder TÜV oder sonstwem, der die STVZO durchsucht, um ja was zu negatives zu finden.


    Thorsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    Also verstösst jemand, der altes Fahrzeug fährt gegen die STVZO - richtig?
    Denn der Grund dafür ist, aktuellere Modelle schliessen um einiges leiser als Fahrzeuge aus den 80ern.


    So ist das ja nun nicht gemeint. IMHO steht in der STVO auch drin, nicht mit zu hohen Drehzahlen zu fahren, um unnötigen Lärm zu vermeiden.
    Über Sinn oder Unsinn kann man streiten. Ich mag die STVO in einigen Fällen auch nicht.:D


    MfG
    André

    Wer oder was ist Schmidts Katze?
    Und warum ist sie so schnell?


    Smirnoff Vernichter und Nr. 18 im S///-Lampenbesiter-Club.



  • Hi,


    ja das Versuche ich auch immer! Mein "Getuntes" Auto ist durch und durch STVZO konform! Bei mir kommen nur Sachen hin, die Hand unf Fuß haben! Da kann keiner eine Eintragung anzweifeln!


    Aber der Auszug aus der STVZO von dir lasse ich nicht gelten! ;)
    1. Geht es nicht ums Türen schliessen, weil der Ton kommt erst später! Nämlich beim Schärfen der Alarmanlage! Und die kann ich auch schärfen ohne eine Tür zu schliessen!


    2. Mein Radio prodiziert auch schall! Oder der Lichtwarnsummer ... darf ich das dann auch nicht haben? Ist ja beides nachgerüstet! Bei dem letzten Teil ging es nur um die Fahrzeughupe!


    MfG


    UHT

  • Wobei der von GerneralCuster zitierte Abschnitt der StVZO nur auf Sirenen Anwendung findet, die die Funktion einer Hupe während der Fahrt übernehmen sollen. Auf Alarmsysteme findet er keine Anwendung.


    Hierfür ist gemäß §38b StVZO die Richtlinie 95/56/EG der Europäischen Gemeinschaft verbindlich
    http://europa.eu.int/eur-lex/de/consleg/pdf/1995/de_1995L0056_do_001.pdf


    Wobei die Regulierungswut der EG in diesem Dokument den der StVZO um längen übertrifft! Hier werden übrigens Quittungstöne beim Auf- und Zuschließen explizit verboten.

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