Sie hat nach irgendwelche Referaten gesucht und dann kam die Seite. Sie hat sich mit einem anderen Namen regestriert aber dann kam die 2te Mail mit der Drohung durch Inkasso und die IP-Adresse...
Also nicht zahlen?
Danke für eure Antworten...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Sie hat nach irgendwelche Referaten gesucht und dann kam die Seite. Sie hat sich mit einem anderen Namen regestriert aber dann kam die 2te Mail mit der Drohung durch Inkasso und die IP-Adresse...
Also nicht zahlen?
Danke für eure Antworten...
Da der Schaden gering ist, wird kein Staatsanwalt der Welt den Internetprovider anweisen, die reale Adresse deiner Schwester rauszugeben. Es wird also auch nichts mehr kommen (können).
Abhaken als dumme Erfahrung und in Zukunft nicht mehr auf solche Seiten gehen. Und vor allem nicht zahlen! (wie oft sollen das die Leute hier noch schreiben, bis du es wirklich glaubst?)
BTW: mit anderem Namen angemeldet? Dann war ihr aber klar, dass Kosten verursacht werden können, oder? Ihr ist also nichts dummes passiert, sondern sie hat was dummes gemacht! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von emillio
Sie hat nach irgendwelche Referaten gesucht und dann kam die Seite. Sie hat sich mit einem anderen Namen regestriert aber dann kam die 2te Mail mit der Drohung durch Inkasso und die IP-Adresse...
Also nicht zahlen?
Danke für eure Antworten...
Schau dir mal das, und die anderen Videos dieses Users bei Youtube an. Erklärt eigentlich alle deine Fragen.
Nur mal so als kleine Anmerkung, damit sich hier keine (falschen) Halbwahrheiten als richtig durchsetzen:
Wer "vertragswürdig" ist entscheidet nur der Händler. Und sonst niemand.
Du meintest vermutlich "geschäftsfähig". Aber auch da liegst du falsch: Vor Vollendung des siebenten Lebensjahrs ist eine natürliche Person geschäftsunfähig, Verträge die mit Kindern unter sieben geschlossen werden sind also unwirksam.
Was du vermutlich meinst, sind die 7 bis unter 18-jährigen. Diese sind "eingeschschränkt geschäftsfähig" und dürfen, salopp gesagt, ihr eigenes Geld auf den Kopf hauen so viel sie wollen, bis ein Erziehungsberechtigter dem widerspricht, also "schwebend unwirksam".
Siehe auch den entsprechenden Wikipedia-Artikel
ZitatOriginal geschrieben von lexo321
Das is natürlich doof gerade bei solchen Bauernfängern.
Ich weiss nur das wenn deine Schwester unter 18 ist, sie nicht vertragswürdig und damit der Vertrag für die Tonne ist.
Nicht zahlen und fertig. Die werden sich paar mal melden per Mail ansonsten wird nichts daraus werden.
Solche "Unternehmen" wie ein Vorredner schon sagte, vesuchen einfach auf gut Glpck das jemand überweisen tut.
Gruß Bekiro
@ nibbs
Was Du schreibst, klingt ein wenig missverständlich. Zwar können Jugendliche fröhlich Verträge schließen. Aber diese sind eben - wie Du schon schreibst - "schwebend unwirksam", solange die Eltern sie nicht genehmigen (bis auf wenige Ausnahmen). Da hier eine Genehmigung durch die Eltern ausgeschlossen ist, hat lexo das zwar vereinfacht formuliert - das Ergebnis ist aber letztlich richtig: Der Vertrag wäre für die Tonne.
(und wenn hier jetzt wer den Taschengeld§ auskramen will - das wird nix bei einem 2-Jahresabo...)
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