Hallo zusammen,
ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema Kündigungsfristen bei Wohnungen, und mir ist eine Sache nicht ganz klar:
Wenn ich, z.B., Morgen 16.03. meine Kündigung bei Vermieter einreiche, zählt dann der laufende Monat mit? Währe dann die Wohnung zum 31.05. gekündigt?
Laut Gesetz:
ZitatBei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung dem Vermieter vorliegen muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, ist der Samstag als Werktag mitzurechnen. Generell muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. BGH, Az. VIII ZR 206/04.
Am Anfang dachte ich das die Kündigung erst ab dem 01.04. anfangen würde, also das der laufende Monat nicht mitzählen würde.
Aber dann habe ich Heute das hier bei Focus.de gelesen:
ZitatAuch wenn die BGH-Richter selbst keine 6-Tage-Woche haben: Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung dem Vermieter vorliegen muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, gilt sie. Generell muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des folgenden Monats beim Vermieter eingehen – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Im zu entscheidenden Fall fiel der letzte Tag eines Monats auf einen auf einen Freitag. Der Mieter rechnete jedoch den Samstag als Wochenendtag nicht dazu und gab seine Kündigung erst am Montag beim Vermieter ab.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, zählt der laufende Monat (also März) doch zu den 3 Monaten? Also rein Theoretisch könnte ich die Kündigung auch am 1. oder 2. April einreichen und der Monat März würde dann trotzdem mitzählen, oder?
Beim ersten Zitat ist nicht genauer erklärt ob es vom laufenden oder nächsten Monat die Rede ist. Bin echt verwirrt!
Da Deutsch nicht meine Muttersprache ist bitte ich hier um Aufklärung. Danke