Kündigunsfrist bei Wohnung

  • Hallo zusammen,


    ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema Kündigungsfristen bei Wohnungen, und mir ist eine Sache nicht ganz klar:


    Wenn ich, z.B., Morgen 16.03. meine Kündigung bei Vermieter einreiche, zählt dann der laufende Monat mit? Währe dann die Wohnung zum 31.05. gekündigt?


    Laut Gesetz:

    Zitat

    Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung dem Vermieter vorliegen muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, ist der Samstag als Werktag mitzurechnen. Generell muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Monats beim Vermieter eingehen. BGH, Az. VIII ZR 206/04.


    Am Anfang dachte ich das die Kündigung erst ab dem 01.04. anfangen würde, also das der laufende Monat nicht mitzählen würde.
    Aber dann habe ich Heute das hier bei Focus.de gelesen:


    Zitat

    Auch wenn die BGH-Richter selbst keine 6-Tage-Woche haben: Bei der Frage, bis wann die Kündigungserklärung dem Vermieter vorliegen muss, damit der laufende Monat noch mitzählt, gilt sie. Generell muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des folgenden Monats beim Vermieter eingehen – idealerweise per Einschreiben mit Rückschein. Im zu entscheidenden Fall fiel der letzte Tag eines Monats auf einen auf einen Freitag. Der Mieter rechnete jedoch den Samstag als Wochenendtag nicht dazu und gab seine Kündigung erst am Montag beim Vermieter ab.


    Also wenn ich das richtig verstanden habe, zählt der laufende Monat (also März) doch zu den 3 Monaten? Also rein Theoretisch könnte ich die Kündigung auch am 1. oder 2. April einreichen und der Monat März würde dann trotzdem mitzählen, oder?
    Beim ersten Zitat ist nicht genauer erklärt ob es vom laufenden oder nächsten Monat die Rede ist. Bin echt verwirrt!
    Da Deutsch nicht meine Muttersprache ist bitte ich hier um Aufklärung. Danke


    Quelle Focus.de

  • Ganz einfach, die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen und wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam (§573c BGB).


    Wenn du jetzt also kündigst, ist das Mietverhältnis am 30.6.09 beendet. Letze Kündigungsmöglichkeit zu diesem Termin ist der 3.4.09.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ganz einfach, die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen und wird zum Ende des übernächsten Monats wirksam (§573c BGB).


    Wenn du jetzt also kündigst, ist das Mietverhältnis am 30.6.09 beendet. Letze Kündigungsmöglichkeit zu diesem Termin ist der 3.4.09.


    Danke für die schnelle Antwort!
    Also ist die Aussage bei Focus.de falsch?
    Es währe ja unlogisch das ich am 3.4. Kündige und der Monat März würde mitzahlen, das währen ja 2 und nicht 3 Monaten.
    Also ist im BGB die rede von "3. Werktag eines laufenden Monats" die Rede und nicht von "folgenden Monat", Richtig?

  • Zitat

    Original geschrieben von crespo9
    Also ist im BGB die rede von "3. Werktag eines laufenden Monats" die Rede und nicht von "folgenden Monat", Richtig?


    Richtig. Vergiss einfach, was du in Zeitschriften wie Focus o.ä. liest. Was zählt, ist allein das Gesetz.
    Du kündigst zum 3. Werktag des laufenden Monats und bist dann am Ende des übernächsten Monats raus aus dem Vertrag. Natürlich kann die Kündigung auch schon früher eingehen, Stichtag ist aber immer der 3. Werktag. Geht sie danach ein, z.B. am 4.4., bist du also erst am 31.7. raus.
    Beachte auch, dass Samstage als Werktage zählen und zu diesem Termin die Kündigung nicht abgeschickt, sondern dem Vermieter zugegangen sein muss.

  • Und noch ein kleiner Tipp am Rande:


    Du mußt den Zugang belegen können.


    Am besten direkt beim Vermieter abgeben, und Empfang quittieren lassen, oder unter Zeugen den Brief einwerfen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Ist im Zweifel kein Zugangsnachweis, sofern du nicht auch beweisen kannst was drin war.

    Hier stand eine Signatur.

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