[ebay] Auf überhöhten Vertrag reingefallen

  • Zitat

    Original geschrieben von farilari
    Also wenn der Anbieter als User wirklich hier bei TT ist: ..........Und sowas ist bei TT!





    Hä, wasn nun? :D

  • Mann ist das ein Massaker, wo sind die Zeiten der guten Verträge hin? ich persönlich habe mir vor einigen Jahren ein Notebook von HP damals das 6325 ein Hammer Teil für 2x9,95 (Mindestumsatz!) geholt bedeutet ich konnte die 20 Euro im Monat auch noch vertelefonieren! zu D1 und ins Festnetz.


    Diese Art der Verträge ist auch für mein geübtes Kaufmanns Auge too much! Das geile ist wie ich meine Freundin verstanden habe will Sie "das schöne silberne Notebook haben" :apaul:


    Ich persönlich schäme mich nur das ich sowas ausgesucht habe, es gibt einfach keine korrekten Händler mehr bei ebay.


    Wenn Sie das Teil haben will so soll es dann sein, wenn nicht machen wir ein Widerruf und Fertig, Danke für eure kompetente Hilfe! :top: :top: :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von joomla
    Diese Art der Verträge ist auch für mein geübtes Kaufmanns Auge too much!


    naja, lesen lernt man nicht erst als kaufmann. und wenns damit schon hapert....

  • Abgesehen davon, das die versteckten Kosten gar nicht so versteckt waren :D
    vermisse ich auch die guten alten Zeiten : Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich meiner besseren Hälfte auch noch ein Notebook + K800i für 0 Euro mit 15 Euro Vertrag besorgt ... finde sowas aber auch schon länger nicht mehr.


    Meist sind es 2 Verträge, 2 Schrottige Telefone bei und die "Schubladenkarte" muß benutzt werden, was bei teilweise 1 Euro pro Minute die Sache auch nicht günstiger macht :D

  • Zitat

    Original geschrieben von uwm
    Meist sind es 2 Verträge, 2 Schrottige Telefone bei und die "Schubladenkarte" muß benutzt werden, was bei teilweise 1 Euro pro Minute die Sache auch nicht günstiger macht :D


    Ganz genau so ist es, ich habe die letzten Tage mit dem lesen solcher Auktionen verbracht, es ist nichts mehr dabei was fair wäre. Könnte ja daran liegen das die Mobilfunk kosten sinken und die Provisionen der Händler ebenfalls, habe mal gelesen das gute Handy Dealer bis zu 800,- Euro Prämie pro Vertrag von Talkline und Co. bekommen.


    Diese Firma ist übrigens echt schlecht, wenn man dort anruft, unfreundlich es wird aufgelegt wie im Kindergarten, die sind völlig überfordert.


    Werde mich die nächsten Tage bei der Verbraucherschutzzentrale beschweren.

  • Ist es rechtens, das das Kleingedruckte (*) nur als Gif-Bild von einer anderen Domain eingebunden wird? Wenn dort das Bild (heimlich) getauscht wird, hat man andere Vertragsbedingungen und muß beweisen, welches Bild bei Auktionende angezeigt wurde. ...
    http://eqone.de/pics/04_vertraege/LXL.gif

  • Ich empfehle allen Anwesenden, hier keine Rechtsberatung durchzuführen. Das obliegt den gesetzlich dafür Ermächtigten und kann bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld bewehrt werden, § 20 RDG.


    Diese Empfehlung insbesondere dann, wenn die Tipps so offenkundig falsch sind, wie der Rat, den Widerruf per Email zu erklären. Wer das denkt, sollte erst mal einen Blick ins Gesetz werfen. In § 355 I S. 2 BGB ist für den Widerruf Textform iSd § 126b BGB normiert. Nach § 126a BGB kann zwar die Textform auch elektronisch (z.B. Email) gewahrt werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Absender über eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verfügt, § 126 I BGB.


    Zur Sache:
    Wie hier schon einige bemerkt haben, ist der Tarif offenkundig darauf angelegt, den oberflächlich Lesenden in eine Kostenfalle zu locken (siehe treffende Analyse unter: http://www.teltarif.de/tarifch…ien-paket/news/33640.html). Aus diesem Grunde wurde der Tarif hier in TT bislang kaum beworben, was für die anwesenden Händler spricht. Bei ebay sieht es dagegen anders aus...
    Bei der Summe, um die es hier geht, empehle ich in jedem Fall den Gang zum Rechtsanwalt.


    Gleichwohl muss das "Opfer" sich fragen lassen, ob es den Vertrag nicht etwas leichtgläubig abgeschlossen hat. Denn bei Grundkosten von vermeintlich nur 10,-/Monat sollten einen die hochpreisigen Zugaben schon stutzig machen. Das fordert geradezu auf, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Also in Zukunft besser Augen auf...!

  • § 126a gilt nur für die Ersetzung der Schriftform nach § 126.


    Die Textform nach § 126b ist von der Schriftform zu unterscheiden.


    Laut Palandt reicht für den § 126b ne Email aus. Eine elektronische Signatur ist hier NICHT erforderlich.


    Von daher ist eine Email ohne elektronische Signatur auch für den Widerruf nach § 355 ausreichend.


    Und zu der Kostenfalle: Solange es nicht irgendwelche Idioten weniger intelligente Mitmenschen geben würde, die irgendwelche Verträge abschließen, ohne sich die genauen Bedingungen durchzulesen, wird es auch weiter solche unseriösen Angebote geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Laut Palandt reicht für den § 126b ne Email aus.


    Hat er doch geschrieben, aber nur mit einer entsprechenden Signatur nach Signaturgesetz (ich hab mir die Paragraphen nu net angeschaut!)


    Aber soweit steht alles bei elsobi drin.


    Grüße

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