ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Naja, die Übergabe ist surrogierbar. Ist die Sache schon bestimmbar, der PKW also bereits in Fertigung, könnte das Autohaus den (künftigen) Herausgabeanspruch gegen den Hersteller an den Käufer abtreten und damit das Erfodernis der Übergabe surrogieren. Wenn die Einigung bereits erfolgt ist, wäre der Erwerbstatbestand damit vollendet.
OK, das ist zwar richtig, jedoch hier etwas praxisfern.
CLK: stimmt, spielt aber ebenfalls nur bei Handelsgeschäften eine Rolle.