eteleon o2 Inklusivbudget 65 Tarif-620€ Auszahlung

  • ich bin auch ein E-Geschädigter. Sicherlich wird nicht jeder Porbleme kriegen, aber es sind doch schon viele, denn wenn es bei nur ein paar wenigen wäre, dann wäre das Problem eteleon nicht so bekannt.


    Jeder, der es trotzdem machen sollte, sollte sich im Nachhinein nicht beklagen. Sollte es keine Probleme geben, dann ist es ok.


    Wie gesagt: das Problem bei e ist das Risiko. Auch für 140 Eur Gewinn würde ich dann so was nicht machen.



    EDIT: der große Lacher/Kracher bei denen ist doch, dass die AGBs null und nichtig sind. Die verdrehen doch selber ihre eigenen Worte. Bestes Beispiel ist der Klarmobil Fall. Alle User haben gemäß den AGBs gehandelt, trotzdem hat E da was versucht, um an Kundengelder dranzukommen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Diesen Vertrag und andere gibt seit einiger Zeit auch in deren Angebotskonfigurator http://www.eteleon.de/shop/konfigurator


    man muß mittlerweile aber wirklich genauer hinsehen bei eteleon - die Verträge sind nicht mehr so leicht durchschaubar wie früher. Und Knete vorab bei Providern einzahlen (die sind übrigens hochverschuldet) ist schon deshalb riskant weil die immer mal irgendnen Klüngel dazubuchen plötzlich. Deshalb ist gerade wenn man eingezahlt hat nämlich NICHT RUHE

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    EDIT: der große Lacher/Kracher bei denen ist doch, dass die AGBs null und nichtig sind. Die verdrehen doch selber ihre eigenen Worte. Bestes Beispiel ist der Klarmobil Fall. Alle User haben gemäß den AGBs gehandelt, trotzdem hat E da was versucht, um an Kundengelder dranzukommen.


    Das stimmt, zum einen heißt es dass ein Vertrag erst zustande kommt, wenn auch die Handyverträge zustande kommen, in den AGBs steht es dann widerum umgekehrt. Will heißen ich verpflichte laut AGBs bei ebay-Gebotsabgabe, die Handyverträge auch zurückzuschicken, aber im Angebotstext steht wiegesagt dass ein Vertrag mit eteleon erst mit Handyvertrag zustande kommt. Sprich wenn ich nicht zurückschicke, gibt es auch mit eteleon keinen Vertrag.


    Aber gut, das klärt dann ein Anwalt für mich, wenn's nötig wäre.


    Aber ich seh schon, wenn widerruf, dann immer nachweisbar. :-)
    Ist ja grundsätzlich so

    Viele Grüße


    Martin

  • Achtung bei den 2 X 50 Freiminuten:


    "...Die 50 monatlichen Freiminuten gelten für Gespräche in alle Netze zur Nebenzeit (20 Uhr bis 7 Uhr)...."

  • Zitat

    Original geschrieben von bug78
    Achtung bei den 2 X 50 Freiminuten:


    "...Die 50 monatlichen Freiminuten gelten für Gespräche in alle Netze zur Nebenzeit (20 Uhr bis 7 Uhr)...."


    da die verträge doch eh nicht genutzt werden, ist das egal.
    steht ja im Angebotstext, dass keine "Nutzungsgebühren" anfallen. Man könnte meinen, dass hier "Nicht-Nutzungsgebühren gemeint sind. Hier ist natürlich im richtigen Handyvertrag zu prüfen, ob das dort auch steht.

    Viele Grüße


    Martin

  • Man muss immer differenzieren:
    Es ist möglich, dass die Aussage "keine Nichtnutzungsgebühren" nur seitens e gilt, also dass die keine erheben. Der Provider hat jedoch seine eigenen AGBs

  • Zitat

    Original geschrieben von pukidukie
    Man muss immer differenzieren:
    Es ist möglich, dass die Aussage "keine Nichtnutzungsgebühren" nur seitens e gilt, also dass die keine erheben. Der Provider hat jedoch seine eigenen AGBs


    Eben,


    drum sag ich ja, man muss sich den Handyvertrag durchlesen. Nur wenn dort nichts vermerkt ist, dann unterschreiben und zurückschicken.
    Wenn dort von Nicht-Nutzungsgebühren gesprochen wird, dann innerhalb der 1. Woche nach ebay-Kauf schriftlich den Vertrag bei eteleon widerrufen und dann sollte nichts passieren.


    Man muss ich im Klaren sein, dass man 3 Verträge schließt.


    1. mit eteleon
    hier hat man 1 woche zeit, entweder die handyverträge zurückzuschicken oder aber zu widerrufen
    2. zwei Verträge mit dem Mobilfunkprovider


    stellt man fest, nachdem die zwei Handyverträge unterschrieben sind, hat man für diese 2 Wochen Zeit zu widerrufen, sofern man die Karten nicht genutzt hat
    bei eteleon sind es ab ebay-Auktion 4 Wochen lt. deren widerrufsbelehrung

    Viele Grüße


    Martin

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