Kostenlose Visa mit EMV-Chip: Genialcard.de

  • Habe grad diese kostenlose Visa mit Chip gefunden:


    https://www.genialcard.de/index.php?id=11


    Erscheint mir ganz interessant.


    Hier gibts nen Werbe-Artikel dazu: http://www.freenet.de/freenet/…dit/genialcard/index.html


    Hier im Forum scheint die aber noch in keinem Thread/Forum diskutiert zu werden.


    Daher mach ich hier mal einen Thread dafür auf.


    Falls schon jmd. Erfahrungen mit der Karte hat sind die hier willkommen. ;)

  • Nach meiner Einschätzung (ich habe die Karte aber nicht!) gibt es wohl folgende Vor und Nachteile:


    PROS:
    - Jahresgebühr: kostenlos
    - Visa-Karte mit EMV-Chip (also Frankreich-tauglich)
    - Best-Price-Garantie (aber mit vielen Einschränkungen)
    - Online-Antrag
    - bis zu 45 Tage kostenloses Zahlungsziel
    - Ratenzahlung (kostenpflichtig) möglich
    - angenehmes Design


    CONS:
    - Bargeldabhebungen an ATM innerhalb der Eurozone 3% vom abgehobenen Betrag (mind. 5 EUR)
    - Bargeldabhebungen an ATM außerhalb der Eurozone 3% vom abgehobenen Betrag (mind. 5 EUR)
    - Kursaufschlag für Karteneinsätze außerhalb der Euro Zone 1,75%
    - Nominalzins 15,68%
    - Effektiver Jahreszins 16,90%
    - Ersatzkarte 9 Euro
    - Hotline: 01805 / 122 700 (14 Cent/Min. im dt. Festnetz) (Mo. - Sa. von 9:00 bis 18:00)
    - optionale kostenpflichtige Ausfallversicherung erhältlich (https://www.genialcard.de/index.php?id=37)
    - kein Guthabenführung möglich


    Links:
    https://www.genialcard.de
    http://www.freenet.de/freenet/…dit/genialcard/index.html
    http://www.gomopa.net/Finanzfo…ialcard&quot-p235849.html
    http://news.iff-hh.de/index.php?id=1976&viewid=42373

  • Die AGB sollte man sich vor Abschluss unbedingt mal genau durchlesen. Die sind teilweise ziemlich gepfeffert. Zum Beispiel:


    Auszug aus den Genialcard-AGB: "3. Lohn/Gehaltsabtretung
    Der Kreditnehmer tritt der Bank den pfändbaren Teil seiner
    gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitsent-
    gelt jeder Art einschließlich Betriebsrenten, Ruhegeld, Pro-
    visionsforderungen, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Er-
    findungsvergütungen, Abfindungen, Pensionen sowie auf
    laufende Geldleistungen gem. § 53 Abs. 2, Abs. 3, § 54 Abs.
    2, Abs. 4 und Abs. 5 SGB I, nämlich Zahlungen von Arbeitslo-
    sengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Rentenabfindung,
    Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Leistungen der Kran-
    ken-, Unfall- und Rentenversicherung (auch Erwerbsunfähig-
    keits-, Witwen- und Waisenrente) einschließlich eventueller
    Abfindungen und Beitragsrückerstattungen gegen seinen je-
    weiligen Arbeitgeber, Leistungsträger oder Dritte zur Siche-
    rung eines aufgrund dieses Kreditvertrages eingeräumten
    Kredites ab.
    Die Hanseatic Bank nimmt diese Abtretung an.
    Die Abtretung ist begrenzt auf den jeweiligen Nettokreditbe-
    trag zuzüglich eines Pauschalbetrages von 20 % auf den ge-
    nannten Nettokreditbetrag für eventuelle Ansprüche wegen
    Zahlungsverzuges, bzw. zusätzlich anfallenden Kosten, ins-
    besondere notwendige Kosten der Rechtsverfolgung. Zur
    Berechnung des pfändbaren Teils der Gesamteinkünfte wer-
    den die abgetretenen Einkünfte des Kreditnehmers entspre-
    chend § 850e Nr. 2, 2a ZPO zusammengerechnet.
    Der nach
    den so festgestellten Gesamteinkünften unpfändbare Betrag
    ist in erster Linie dem höchsten Einkommen zu entnehmen.
    Kommt der Kreditnehmer mit der Zahlung in Verzug, ist die
    Bank berechtigt, die Abtretung gegenüber den Drittschuldnern
    offen zu legen und von der Abtretung Gebrauch zu machen,
    sofern sie dies gegenüber dem Kreditnehmer mit einer Frist
    von einem Monat angedroht hat und der Kreditnehmer nach
    Ablauf der Frist noch mit einem Betrag in Höhe von mindes-
    tens zwei Monatsraten in Verzug ist.
    Die Ansprüche aus der
    Abtretung gehen mit vollständiger Tilgung der gesicherten
    Forderung auf den Kreditnehmer zurück. Die Hanseatic Bank
    ist auf Verlangen des Kreditnehmers zu einer Teilfreigabe der
    Abtretung durch entsprechende Herabsetzung des o.a.
    Höchstbetrages verpflichtet, falls der Nominalwert aller Si-
    cherheiten den jeweiligen Restkredit zuzüglich eines Sicher-
    heitszuschlages von 20 % (Deckungsgrenze) nicht nur vorü-
    bergehend übersteigt."


    :mad: Krass. Ein Wunder, dass man nicht gleich sein ganzes Hab und Gut sicherungsübereignen muss. Ich finde eine solche Abtretungsklausel durchaus überraschend und daher evtl sogar ungültig. Eine solche Klausel habe ich jedenfalls bei der Gebuhrenfrei.com-Mastercard nicht in den AGB stehen.


  • Also so viele Einschränkungen sind das, wenn man berücksichtigt, dass der Internethandel außen vor bleibt, m.E. gar nicht - in den AGB sind vor allem (eher seltene) Einzelfälle aufgeführt. Problematischer dürfte da schon sein, vom Händler die Preisbestätigung zu erhalten - welcher Händler macht das schon, insbesondere wenn man nichts kauft?! Bestimmt nicht viele.


    Und noch ein Pro: Es gibt stattliche 32 Euro Affiliate-Provision - und das bei einer kostenlosen Kreditkarte!

  • Zum Thema Affiliate-Provision:


    Für andere kostenlose Kreditkarten wie die von Gebuehrenfrei.com gabs/gibt es aber auch Provisionen in vergleichbarer Höhe.

  • Zitat

    Original geschrieben von tHiNkBiG
    Zum Thema Affiliate-Provision:


    Für andere kostenlose Kreditkarten wie die von Gebuehrenfrei.com gabs/gibt es aber auch Provisionen in vergleichbarer Höhe.


    Hm, also bei der von dir genannten gibt es nach meinen Infos gerade mal 3 Euro. Für eine kostenlose Kreditkarte sind 32 Euro m.E. ziemlich viel.

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Also so viele Einschränkungen sind das, wenn man berücksichtigt, dass der Internethandel außen vor bleibt, m.E. gar nicht - in den AGB sind vor allem (eher seltene) Einzelfälle aufgeführt.


    Das findest Du "wenig" oder "selten"? Ich kann zwar vieles davon nachvollziehen, finde es aber dennoch viel. Da muss man immer die Liste dabei haben.



    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Also so viele Einschränkungen sind das, wenn man berücksichtigt, dass der Internethandel außen vor bleibt, m.E. gar nicht


    Diese Aussage verstehe ich nicht. Wieso sollte der Internethandel aussen vor bleiben? Wo steht das?

  • Es sind zwar auf den ersten Blick viele Dinge ausgeschlossen - aber die Produkte, die für die meisten hier interessant sein dürften, und bei denen am ehesten mit einem schnellen Wertverfall zu rechnen ist, sind mit drin.
    Ich denke da jetzt an Handys, TV-Geräte, Unterhaltungselektronik, etc.


    Zitat

    Problematischer dürfte da schon sein, vom Händler die Preisbestätigung zu erhalten - welcher Händler macht das schon, insbesondere wenn man nichts kauft?! Bestimmt nicht viele.


    Der Ansicht bin ich übrigens auch. Ich denke der Erhalt des Geldes wird das größere Problem sein bzw. sich einige Zeit hinziehen und nicht selten Diskussionen mit sich bringen.


    Aber da das ganze für lau ist, wird es trotzdem für den ein oder anderen interessant sein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Es sind zwar auf den ersten Blick viele Dinge ausgeschlossen - aber die Produkte, die für die meisten hier interessant sein dürften, und bei denen am ehesten mit einem schnellen Wertverfall zu rechnen ist, sind mit drin.
    Ich denke da jetzt an Handys, TV-Geräte, Unterhaltungselektronik, etc.

    Sehe ich auch so. Einschränkungen wie "Artikel darf nicht vor Versicherungsbeginn gekauft worden sein" oder "keine Gebrauchtwaren" erschließen sich imho ganz von alleine.


    Am schwierigsten dürfte sein
    a) Ohne Internethändler einen günstigeren Preis im stationären Handel zu finden
    b) Eine entsprechende Bestätigung des Preises zu bekommen.


    Bei letzterem wäre es interessant zu wissen, ob ein Prospekt auch als Preisbestätigung ausreicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer
    Das findest Du "wenig" oder "selten"?


    Ja, ich sehe das ähnlich wie meine beiden Vorposter. Das sind allesamt Fälle, die zumindest bei mir in der Praxis keine Rolle spielen würden.


    Zitat

    Original geschrieben von privatlehrer
    Diese Aussage verstehe ich nicht. Wieso sollte der Internethandel aussen vor bleiben? Wo steht das?


    Hier:


    § 1 Gegenstand der Versicherung
    Im Rahmen der Best-Preis-Garantie erstattet der Versicherer
    dem Versicherten die Differenz zwischen dem tatsächlich gezahlten
    Kaufpreis einer versicherten Neuware und dem geringeren
    Kaufpreis, den der Versicherte für die identische Ware
    derselben Marke und gleichen Artikelbezeichnung des Herstellers
    innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf in einer der
    breiten Öffentlichkeit zugänglichen Verkaufsstelle gesehen
    hat.

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