Autokauf: beim Händler od. Privatperson

  • Im ersten Fall ist der Vertrag gültig da beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben !
    Normalerweise könntest du den Käufer bei nicht abnahme des KFZ auf Schadensersatz verklagen .


    Eine Email ist kein rechtsgültiger Vertrag würde ich mal sagen ! Der Händler hat dir ein Angebot gemacht aber du hast ja nicht den Vertrag unterschrieben .

  • Ein Vertrag sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nicht das Stück papier auf dem sie stehen. Für KFZ-Käufe und -Verkäufe ist keine besondere Form vorgeschrieben, es reicht die Abgabe der Willenserklärungen. Diese kann sogar mündlich erfolgen. Von daher ist auch im zweiten Fall ein rechtsgültiger Vertrag eingegangen worden, sofern wirklich Einigkeit über den Vertragsgegenstand (das KFZ) sowie den Preis erzielt wurde.



    Gruß,
    Hanno

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