Im ersten Fall ist der Vertrag gültig da beide Parteien den Vertrag unterschrieben haben !
Normalerweise könntest du den Käufer bei nicht abnahme des KFZ auf Schadensersatz verklagen .
Eine Email ist kein rechtsgültiger Vertrag würde ich mal sagen ! Der Händler hat dir ein Angebot gemacht aber du hast ja nicht den Vertrag unterschrieben .