Minijob und Frage dazu...

  • Hallo,
    ich habe eine Frage an euch und zwar hat meine Freundin ein Minijobangebot bekommen in einer Postfiliale, 8 Euro pro Stunden, 10,5 Stunden in der Woche, sie müsste aber Springerstelle sein, d.h. mal in der örtlichen Filiale mal in der Filiale ca. 10 km pro Strecke entfernt...Sie sagten ihr aber dort es wird nach Anwesenheit bezahlt. d. h. sie bekommt wohl die 8 Euro nur, wenn sie anwesend ist?


    Kennt sich jemand aus? Ist das rechtens nur zu bezahlen nach Anwesenheit?
    Wie sieht das da aus mit Krankenversicherung und Urlaubsgeld?



    Was meint ihr?
    Danke..

  • Rechtlich sind solche Stellen, wenn sie einer regelmäßigen Beschäftigung gleichen normale Arbeitsverhältnisse.


    Es müßte also Krankheit, Urlaub u.s.w. bezahlt werden.


    Praktisch kenne ich aber nahezu keinen Fall, wo das gemacht wird. Da gilt oft das Motto, wenn es Ihnen nicht paßt, suchen wir uns jemand anderes.

  • ????


    Klar bekommt man nur Geld für die Anwesenheit. Es gibt keinen Arbeitgeber, der Dir die Fahrzeit bezahlt.


    Das ist also egal, ob ich 2 Stunden hinfahre, 2 Stunden arbeite und dann wieder 2 Stunden zurückfahre. Bezahlt werden 2 Stunden die gearbeitet wurden.


    Oder meinst Du etwas anderes?

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Nein, ich meine z. B. Zeiten in denen man krank ist, dann würde so wie ich es verstanden habe, kein Lohn mehr bekommen für die Tage...

  • Wenn der AN krank ist, muss der AG Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen leisten. Das müsste man ggf. erst einklagen, da AG sich oft davor sträuben!

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