ZitatOriginal geschrieben von marco5
aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp. ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von marco5
aber beim ächsten mal die **** halten wenn man keine Ahnung hat.
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Christian
Das ist übrigens auch besonders für Leute mit einem eklatanten Mangel an Umgangsformen ein ganz hervorragender Tipp.
Danke für deine Mithilfe. :top:
Allerdings hatte ich nur reagiert als ich als Schlaubi-Schlumpf betitelt worden bin. Und das 6-Wochen-Märchen hält sich immer noch hartnäckig. :flop:
Also noch einmal, bei ungerechtfertigten Lastschriften, wie in diesem Fall, kann man die Lastschrift bis 3 Jahre rückwirkend zurückgeben.
Bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung sind es bis 6 Wochen nach Rechnungs- bzw. Quartalsabschluss.
Marco
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