ZitatOriginal geschrieben von mausi25_ef
Die Annahme verweigern reicht schon.
Das ist doch Gesetzlich festgelegt und gilt somit als Widerruf, oder versteh ich das falsch?
Ja, die Verweigerung der Annahme ist kein Widerruf. Um die Form zu waren, muss per Text (also Email) an die angebebene Händleradresse widerrufen werden. Streng genommen befindet sich die Dame im Annahmeverzug und kann verklagt werden, das Packet anzunehmen. Dann könnte sie es noch 14 Tage nach Annahme der Widerrufsbelehrung widerrufen. Eine gespeicherte Email, reicht jedoch aus. Und solange sie das Packet nicht angenommen hat, beginnt die 14tägige Frist noch nicht zu laufen. Sollte auf die Email keine Bestätigung kommen (ggf. falsche Emailadresse, Widerruf müsste zufälligerweise an eine andere etc.), würde ich zur Sicherheit noch einmal mit Unterschirft und Einwurfeinschreiben widerrufen.