Konzerne können leichter Niederlassung gründen

  • Gesetzesentwurf zur Europäischen GesellschaftKonzerne können leichter Niederlassung gründenMAXIMILIAN STEINBEIS HANDELSBLATT, 24.2.2003DÜSSELDORF. Internationale Großkonzerne werden es künftig leichter haben, europäische Zweigniederlassungen mit Sitz in Deutschland zu gründen. Dies sieht ein noch unveröffentlichter Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der dem Handelsblatt vorliegt. Der Entwurf soll die neue Rechtsform der "Europäischen Gesellschaft" (SE) in den deutschen gesellschaftsrechtlichen Rahmen einpassen.Die SE beruht auf einer in 2001 nach jahrelangem Streit zustande gekommenen EG-Verordnung. Diese ermöglicht einen einheitlichen Rechtsrahmen für Gesellschaften in Europa. Sie lässt den Gründern die Wahl zwischen einer Gesellschaft mit Vorstand und getrenntem Aufsichtsgremium nach deutschem Vorbild (dualistisches System) und einer Gesellschaft, bei der die Firmenleitung in einer Hand verbleibt (monistisches System).Das monistische System ähnelt dem in den USA und Großbritannien üblichen "Board of Directors" und soll daher Unternehmen aus Übersee den Entschluss erleichtem, auf dem Kontinent Niederlassun-gen zu gründen. Dem neuen Gesetzesentwurf zufolge soll das Leitungsgremium - der Verwaltungsrat - je nach Höhe des Grundkapitals aus nur einer Person bestehen können, die jederzeit und ohne nähere Begründung abberufen werden kann. Der Verwaltungsrat kann geschäftsführende Direktoren einsetzen und - ebenfalls ohne Begrün düng - wieder abberufen und ihnen Weisungen erteilen.Der Vorteil der SE liegt in ihrer höheren Kontrollierbarkeit durch die Konzernmutter. Zweigniederlassungen ausländischer Firmen, die in der Rechtsform der AG oder GmbH organisiert sind, können sehr viel unabhängiger agieren: Denn Vorstände und Geschäftsführer können nur aus wichtigem Grund abberufen werden. Der Aufsichtsrat einer AG oder GmbH kann auch keine Weisungen erteilen.Die einfachere Handhabbarkeit zeigt bereits Wirkungen unter den großen Konzernen: "Konzernmütter finden die SE extrem charmant", so ein Anwalt einer großen Frankfurter Kanzlei. "Wir haben bereits mehrere Anfragen von Zwischenholdings, die jetzt als AG oder GmbH organisiert sind."

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