ZitatOriginal geschrieben von MarcoNürnberg
Dann schau mal in Deine AGB's, die Du mit Vertragsabschluss anerkannt hast - da dürfte je nach Anbieter drinnen stehen, das dieser die Leistung verweigern kann, wenn das Nutzungsentgeld/aufkommen im besonderem Maße ansteigt. Oder so in der Art...
Z. B. steht bei o2:
ZitatDem Kunden wird die Sperre in der Regel schriftlich, fern- mündlich, per SMS oder per E-Mail im Vorhinein angekündigt. Die Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Leistungen beschränkt.
Wenn das der Fall ist, ist das ok - dann kann man mit Sicherheit im Vorfeld den Sachverhalt bereits abklären und so eine Sperre abwenden. Unangekündigt wäre dies was anderes und m.M.n. höchst unseriös.