Hallo zusammen,
habe ein großes Problem mit Simply.
Habe für ca 10min gesurft mit meiner Handykarte, mir nichts weiter gedacht. Am nächsten Tag kam eine SMS, ihr Guthaben wurde um 130 Euro aufgeladen. Habe mich dann belesen, scheint korrekt zu sein. Ein Mbyte kostet satte 19 Euro.
ABER:
Ich hatte vereinbart, damit ich die Kosten im Auge behalten kann, dass immer Schritt für Schritt 10 Euro aufgeladen werden dürfen.
Hätte dort nicht ein Mechanismus bzw. Erinnerung- Unterbrechung greifen müssen, damit es garnicht erst zu diesem einmalig hohen Betrag hätte kommen dürfen? Ich fühle mich Unrecht behandelt.
Habe erstmal das Geld zurückbuchen lassen. Hoffe auf den ein oder anderen Tipp hier. Wenn ich, hoffentlich, Erfolg haben könnte, würde ich meinen Anwalt kontaktieren.
Eine freundliche Mail an Simply hat nichts gebracht, obwohl ich langjähriger Kunde bin. Anscheinend is das eine Kostenfalle. Nicht sehr Kundenfreundlich.
Bitte euch um Rat
Danke
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Re: Rechtslage Simply Prepaid Aufladebetrag
ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984
Ich fühle mich Unrecht behandelt.
Habe erstmal das Geld zurückbuchen lassen.erstmal Beileid, und nun hätte ich vorweg eine Frage,
War das eine Reaktion aus dem Augenblick heraus (das mit Zurückbuchen lassen) speziell wegen Simply oder würdest du generell auch bei anderen Anbietern (Strom, Heizung, Wasser ..) sicherheitshalber erstmal zurückbuchen lassen, wenn dir subjektiv die Rechnung falsch oder unrichtig vorkommt?
PS: bitte Thread-Überschrift ändern in "Simply: Problem mit kurzfristig wiederholten automatischen Aufladungen" o.ä., so wie es jetzt dasteht machst du jede Antwort zur (unzulässigen) RB im Einzelfall und schreckst Hilfswillige ab

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Re: Rechtslage Simply Prepaid Aufladebetrag
Das Geld wurde bestimmt auch korrekt aufgeladen: 13 Mal jeweils 10 Euro, weil dein Guthaben 13 Mal die von dir festgelegte Grenze unterschritten hat. Wieso unrecht? Weil der Aufladevorgang richtig durchgeführt worden ist?
Was für eine Erinnerung? Per Mail z.B.? Muss das sein? Ich bezweifle, dass du in den 10 Minuten, als du online warst, deine Erinnerungs-Mail gelesen hättest.ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984 Ich hatte vereinbart, damit ich die Kosten im Auge behalten kann, dass immer Schritt für Schritt 10 Euro aufgeladen werden dürfen.
Hätte dort nicht ein Mechanismus bzw. Erinnerung- Unterbrechung greifen müssen, damit es garnicht erst zu diesem einmalig hohen Betrag hätte kommen dürfen?Weiter so!
ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984
Habe erstmal das Geld zurückbuchen lassen.Dann viel Spaß!
ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984 Wenn ich, hoffentlich, Erfolg haben könnte, würde ich meinen Anwalt kontaktieren.
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@ Carponaut_Stefan
danke für deinen Beitrag.
Habe es erst nach einem Tag zurückbuchen lassen, weil ich mir überlegt hatte warum ich diesen Prepaid Tarif abgeschlossen habe. Um volle Kostenkontrolle zu haben, die mich vor schlimmmerem bewahrt. Dann habe ich mir überlegt, wenn du jetzt nichts unternimmst, wirst du nie an dein Geld kommen. Jetzt müssen sie an das Geld kommen. Ich hoffe, ich habe da keinen folgenschweren Fehler begangen. Mein Menschenverstand sagt mir, dass diese extrem hohe Abbuchung nicht mehr der Sinn und Zweck vom Prepaid gedanken sein kann.@ namorico
danke, auf so einen Beitrag kann ich verzichten alá "du hast alles Falsch gemacht, sieh zu"
Vom negativen bis leicht aggressiven Grundton ganz zu schweigen.
Sowas rückt das Forum in kein gutes Licht, wie ich finde. Bin hier schon wesentlich länger in dem Forum aktiv. -
Es spielt keine Rolle, wie lange du im Forum bist, sondern wie aktiv du hier warst. Wenn du nur Threads wie diesen eröffnest, ist es noch unwichtiger.
ZitatOriginal geschrieben von Martin_1984
Bin hier schon wesentlich länger in dem Forum aktiv. -
Ich muss zugeben dass ich mit der Frage nach dem Zurückbuchen deutlicher skeptischen Bemerkungen den Weg gebahnt habe, dann fiel mir aber ein dass der TE ja noch recht jung zu sein scheint und jeder von uns das erste Mal solche unangenehmen Erfahrungen gemacht hat.
Insgesamt aber ist es nicht der TE der hier den "Fehler" darstellt, sondern Pseudo-Prepaid-Anbieter die nur scheinbar Kostensicherheit gewähren und den Ruf der "echten" Prepaid-Anbieter ungeniert ausbeuten.
Der Erfinder der "automatischen Aufladung vom Bankkonto" - die NICHT vom Endbenutzer explizit angestossen wird sondern eben rein Guthaben-sensitiv ist - bekommt wahrscheinlich von seinem Chef aus lauter Dankbarkeit zweimal im Jahr eine Brasilien-Sause von VW-Ausmaßen finanziert

Dem TE kommt der Verdienst zu, seine Erfahrung rückhaltlos geschildert zu haben. Durch diese Zuspitzung wird erst richtig deutlich, was bei den Aufladeautomatiken eigentlich passiert: es ist wie Postpaid, nur dass die Abbuchung statt einmal im Monat viele Male im Monat stattfindet und , wenn man arglos ist, insgesamt man mehr Geld loswird als bei anderen Modellen im ganzen Jahr. Ich verstehe nicht, wie dieser Anbieter manchmal sogar sich von Stiftung Warentest o.ä. empfehlen lässt. Verwirrend sind auch die verschiedenen Simply-Webseiten, wo der Ruf des Echten Prepaid auf die Pseudos überstrahlt.
So. Das hilft nun allerdings nur bedingt

Das Rückbuchenlassen von Lastschriften sollte man eig. nur vollziehen, wenn offensichtlich klar ist, dass die Buchung ohne jede Rechtfertigung erfolgt ist.... und man fest im Sattel sitzt.Durch geschicktes Agieren kann man jetzt sich um Schadensbegrenzung bemühen. Ich denke, wenn so ein bekannter Fachjournalist sich mal des Themas annähme, dass es Pseudo (oder Quasi-) Prepaid-Anbieter gibt die vielleicht in einer Grauzone operieren, dass dann durch öffentlichen Druck Simply lieber auf die Eintreibung der nun fälligen Rücklastschriftgebühr verzichten könnte.
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Zitat
Original geschrieben von Martin_1984
Habe es erst nach einem Tag zurückbuchen lassen, weil ich mir überlegt hatte warum ich diesen Prepaid Tarif abgeschlossen habe. Um volle Kostenkontrolle zu haben, die mich vor schlimmmerem bewahrt. Dann habe ich mir überlegt, wenn du jetzt nichts unternimmst, wirst du nie an dein Geld kommen. Jetzt müssen sie an das Geld kommen. Ich hoffe, ich habe da keinen folgenschweren Fehler begangen. Mein Menschenverstand sagt mir, dass diese extrem hohe Abbuchung nicht mehr der Sinn und Zweck vom Prepaid gedanken sein kann.Wenn Du Dir schon Gedanken machst, warum machst Du Dir nicht Gedanken, was DU falsch gemacht haben könntest.
Eine automatische Aufladung ist NICHT Prepaid wie Du es Dir wünschst/vorstellst. Das was Du willst (volle Kostenkontrolle) funktioniert nur, wenn Du eine Karte mit Rubbelkarten, Überweisung und dergleichen auflädst und nur dieses Guthaben auch verbrauchen kannst. Du hast einen gültigen Vertrag mit simply geschlossen. Das Geld zurück zu buchen, nur weil Du -für Dein Rechts-/Moralverständnis- überrumpelt wurdest ist da leider der falsche Weg.
Volle Kostenkontrolle heißt doch auch, dass man sich vorher schlau macht, was etwas kostet, BEVOR man es nutzt.
An Deiner Stelle würde ich schleunigst mit simply Kontakt aufnehmen und versuchen das wieder hin zu biegen. Wobei Kartensperrung und Eintragung durch simply in alle möglichen Fraud-Listen auch eine Art "Kostenkontrolle" darstellt Du bekommst keine andere Karte und sparst somit Geld für Mobilfunk
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Zitat
Original geschrieben von Carponaut_Stefan
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Insgesamt aber ist es nicht der TE der hier den "Fehler" darstellt, sondern Pseudo-Prepaid-Anbieter die nur scheinbar Kostensicherheit gewähren und den Ruf der "echten" Prepaid-Anbieter ungeniert ausbeuten.
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Bist Du sicher, dass das beim "echten" Prepaid nicht passieren kann?Denn auch dort wird die Automatische Guthabenaufladung angeboten. Und weil Lastschriften gleich mit Einreichung der Lastschrift durch den NB als Guthaben verbucht werden (und nicht etwa erst bei Einlösung durch die bezogene Bank), ist dieses Szenario in Form von 13 Lastschriften à 10 € in meinen Augen durchaus denkbar.
Da die Automatik meist bei einem Mindestguthaben um 5,- € greift, käme man doch auch beim echten Prepaid niemals zum kompletten Verbrauch des Guthabens (und damit zur Kappung einer Verbindung).
Frankie
Erg.:
Ich muss zugeben, dass auch bei mir (mit Sicherheit nicht mehr jung und unerfahren) das vom TE beschriebene Szenario niemals Bestandteil irgendeines Gedankenmodells war. So hatte etwa meine Frau bei ihren geschäftlich eingestezten Simyo-Karten auch eine Funktion in dieser Art aktiviert. Ihre Handys waren gelegentlich auch für Dritte zugänglich.Dass man hier letztlich dasselbe Risiko eingeht wie bei einer Vertragskarte ... diese Erkenntnis hat mich erst heute geküsst.

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Laut Eintrag in Prepaid - Wiki hat simply unzulässige AGB-Klauseln. Auch auf andere Pseudo-Prepaid-Anbieter trifft dies zu, oder traf in der Vergangenheit zu , wie Callmobile.
Der zugehörige Link weist jedoch auf einen länglichen und nicht immer ins Detail gehenden Artikel bei der Verbraucherzentrale Hamburg hin. Vielleicht haben die Verbraucherzentralen die Pseudo-Prepaid-Masche gar nicht als solche erkannt. Wenn alles normal läuft, fällt den (Norm-Test-)Kunden ja auch nichts auf!
Aufgrund der Fülle der Materie ist es durchaus möglich - muss nicht - , dass bei mehreren Pseudo-Prepaid-Anbietern die Klauseln bezüglich "Unterschreitung der Null-Linie beim Guthaben möglich" bzw. die unübersichtliche Gestaltung der Kostenkontrolle als den Kunden grob benachteiligend eingestuft würden. Dass Klauseln die "überraschend" sind, nichtig seien, hat ja wohl jeder schon in der Schule in Wirtschaft & Recht gehört

Frankie: ich wollte damit die Aufladeautomatik bei anderen Anbietern in keiner Weise verniedlichen - dass der Sockelbetrag von z.B. 5 Euro dort quasi ins mittelfristige Dauer-Eigentum des Mobilfunkers übergeht, ist auch lästig!

EDIT:
>Dass man hier letztlich dasselbe Risiko eingeht wie bei einer Vertragskarte .. weswegen für solche Anbieter eigentlich eine erhöhte Aufklärungs- und Treuepflicht gegenüber dem Vertragspartner resultiert. Wird diese unterlassen, könnte er ja mithaften, was denkst du? :cool: -
Zitat
Original geschrieben von Carponaut_Stefan
...
Aufgrund der Fülle der Materie ist es durchaus möglich - muss nicht - , dass bei mehreren Pseudo-Prepaid-Anbietern die Klauseln bezüglich "Unterschreitung der Null-Linie beim Guthaben möglich" bzw. die unübersichtliche Gestaltung der Kostenkontrolle als den Kunden grob benachteiligend eingestuft würden. Dass Klauseln die "überraschend" sind, nichtig seien, hat ja wohl jeder schon in der Schule in Wirtschaft & Recht gehört
...
Das entscheidende ist ja, dass das Guthaben bei Aktivierung der automatischen Aufladung die Nulllinie niemals unterschreitet!Das Problem der Zulässigkeit einer Klausel in den AGB, die das zulässt, stellt sich im konkreten Fall daher gar nicht erst. Oder sehe ich das falsch?
Dem TE kann ich nur raten, den Betrag schnellstmöglich - telefonisch oder online - zu überweisen. Etliche Gläubiger verzichten in diesem Fall auf eine isolierte Einziehung der Rücklastschriftgebühr.
Irgendeinen Grund, die Zahlung zu verweigern, sehe ich zumindest nicht.
Frankie
EDIT @ Stefan:
Das mit den "Aufklärungs- und Treuepflichten" wird in meinen Augen maßlos überbewertet. Die Gruppe der 18 bis 21 jährigen hatte massiv auf die Herabsetzung der Altersschwelle für die Voll-/Großjährigkeit gekämpft. Dieser Altersgruppe wurde das dann zugestanden. Die sich hieraus ergebenden Rechte und sonstigen Vorteile nimmt man rege in Anspruch.Ein nicht Volljähriger hätte die Automatik nicht aktivieren können. Ein Volljähriger hat das Recht dazu, muss dann aber auch die sich daraus ergebenden Pflichten erfüllen.
Bei dem Ausmaß, das Fordeungen zur Erweiterung des Verbraucherschutzes inzwischen angenommen haben, vergisst man, dass Staat und Wirtschaft keine überdimensionalen Kindermädchen sind.
Und wer meint, das zu brauchen, sollte besser keine Verträge abschließen. Aus dem Recht, das machen zu können, folgt nun einmal keine Verpflichtung dazu.
(irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass sich unsere Beiträge stets überschneiden :p )
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