Rechtslage Simply Prepaid Aufladebetrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    Da wundert mich garnichts mehr, Anwälte gibts nicht umsonst.
    Die wenigsten dürften in der lage sein sich selbst "Verteidigen" zu können.


    Ich habe mehr aus Neugier geklagt. Wollte wissen, wie Richter die Sache sehen. M.E. habe ich für die Diensteislungen ca. 140 Euro zu viel bezahlt. Der Spaß vor Gericht hat zusätzlich 75 Euro gekostet. Mehr wollte ich nicht investieren.


    Wenn aber viel genug Leute Schaden von den Prepayd-Anbietern getragen haben, könnte vzbv sich darum kümmern.

  • Ich hätte mir zwar etwas grundsätzlichere Ausführungen zur Bezeichnung derartiger Verträge als "Prepaid" gewünscht, aber immerhin ging das Gericht auf die Widersprüchlichkeit der AGB ein ("grundsätzlich im Voraus zu zahlen").


    Primär ging es aber darum, dass die automatische Wiederaufladung für den Kunden nicht als solche erkennbar war. Das Urteil ist daher nur bedingt auf andere Fälle mit Nachforderungen aus Pseudo-Prepaid übertragbar.

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