Kurzarbeiter müssen Steuernachzahlung fürchten

  • hallo Leute....


    Muss da euch mal was fragen....meine Mutter arbeitet bei Karstadt und wie Ihr bestimmt durch die Medien gehört habt,hat Sie seit einiger Zeit Kurzarbeit.....


    Nun meinte eine Kollegin von Ihr das Sie schon mal sparen soll da Sie nächstes Jahr bis zu 3000€ Steuern nachzahlen müsste.....


    und wie Mütter nun mal so sind*g....hat Sie mich gleich angerufen und mir voller schrecken davon erzählt....."oh, mein Gott! Heißt das jetzt das ich jeden Monat 250€ bei Seite packen soll?"....Dabei verdiene ich doch schon weniger".......


    Ich habe Sie ein wenig beruhigt und sagte Ihr Sie solle sich jetzt da nicht verrückt machen.....


    Leider bin ich in diesem Thema überhaupt nicht Fit.....und Politik ist auch sonst nicht mein Fall.....


    Also wenn Ihr jetzt nen paar Infos für mich habt ....immer her damit :)
    Eventuell könnt ihr ja selber aus der Erfahrung heraus irgendwas dazu schreiben....
    Und vorallem würde mich interessieren ob die Kollegin meiner Mutter recht hat....Weil eine Nachzahlung von 3000€ finde ich doch etwas übertrieben....


    lg mausebein

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  • Die Berechnung der Einkommensteuer in Fällen des Bezugs von Leistungen wie Kurzarbeitergeld, die zwar selbst nicht steuerpflichtig sind, sich aber auf den Steuersatz der übrigen Einkünfte auswirken, dürfte dem Laien kaum möglich sein.


    Was man aber als grobe Näherung nehmen kann, ist die Höhe der vor Bezug von Kurzarbeitergeld gezahlten Steuer.


    Zahlte man meinetwegen vor Bezug von Kurzarbeitergeld monatlich 300,- € Lohnsteuer, kann dieser Betrag während des Bezugs von Kurzarbeitergeld (bei sonst vergleichbaren Voraussetzungen) im Regelfall nicht überschritten werden.


    Beträgt der Lohnsteuerabzug im Bezugszeitraum des Kurzarbeitergelds monatlich dann z.B. 200,- €, liegt die absolute Obergrenze jeder denkbaren Nachzahlung mithin bei 100,- € pro Bezugsmonat.


    Würde man die zurücklegen, wäre man also auf der absolut sicheren Seite. In der Realität dürfte der nachzuzahlende Betrag aber deutlich darunter liegen.


    Das derzeitige Besteuerungsverfahren beim Bezug solcher Leistungen halte ich für höchst unglücklich, da es sicher schwer fallen wird, bei ohnehin geringeren Einkünften noch etwas für die Steuer zurückzulegen. Dazu gehört dann schon wirkliche Selbstdisziplin. ;)


    Frankie

  • So wenn ich das jetzt richtig verstanden habe ....hat man weniger Lohnsteuer....


    Und die Differenz zu dem was man vorher hatte ist die eigentliche Nachzahlsumme (x des Zeitraumes der Kurzarbeit).....


    Bsp:


    So hat eine Frau die 1600€ Brutto in Sachsen-Anhalt verdient....ca. einen Lohnsteuerabzug von 130€


    Und nun zahlt Sie durch die Kurzarbeit keine 130€ mehr sonderen "nur noch" 80€ Lohnsteuer....? (Wir reden hier ja nur von der Lohnsteuer oder?)


    Und nun hat Sie ein Jahr in der Kurzarbeit gesteckt.....


    So und jetzt muss Sie ca. 600€ nachzahlen (50€x12 Monate)


    So liebe User.....nicht lachen wenn es totaler Blödsinn ist was ich da geschrieben habe:o ....ich weiss es einfach nur nicht besser :apaul:


    lg Martin

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  • Nein ... kein Blödsinn.


    Nur musst Du nicht die ganzen 600,- € nachzahlen. Die 600,- € sind lediglich die Obergrenze des theoretisch denkbaren. Der tatsächlich nachzuzahlende Betrag dürfte deutlich darunter liegen.


    Meine Näherungslösung gibt Dir aber die Gewissheit, dass Du nicht 1.000,- € oder gar 3.000,- € nachzahlen musst, wie von Deiner Mutter befürchtet. ;)


    Frankie



    Erg.:


    Zitat

    Original geschrieben von Mausebein85
    ... (Wir reden hier ja nur von der Lohnsteuer oder?) ...


    Das ist richtig - bei den Sozialabgaben existiert keine Nachschusspflicht.

  • Super ich danke dir.....


    und wieder ein wenig schlauer ;)

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