Juristische Beratung gesucht

  • Hallo Community,


    ich weiß, dass ich durch einen Thread hier nicht um eine richtige Rechtsberatung herumkomme, trotzdem erhoffe ich mir hier eine kleine Chancenburteilung eurerseits.


    Folgende Situation:
    Fitness-Studio-Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit.
    Mehrere Freistellungen mit insgesamt 7 Monaten.
    Jetzt Sonderkündigung durch mich, weil ich umziehe und mir so kein Besuch des Studios mehr möglich ist.


    Bei den Bestätigungen der Freistellungen stand immer leider von mir unbeachtet dabei:
    "Der Vertrag wurde durch die Freistellung um 2 Monate verlängert. Sollte der Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, so ist die freigestellte Zeit zu bezahlen".


    Genau dieser Fall ist jetzt eingetreten und man will prompt die 7 Monate nachbezahlt haben, damit die Sonderkündigung wirksam wirkt.


    Mir erscheint das ganze aber arg spanisch und da nicht alles was in Verträgen drin steht rechtlich gültig ist, wollte ich euch um eine Einschätzung der Situation bitten.


    Kann das Studio das so fordern?


    Danke im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise ;)!


    Beste Grüße


    Jog

  • Es kommt wesentlich darauf an, was genau der Grund der Freistellungen war?


    Beispiele:


    Wenn Du von Deiner Firma zum Zwecke der Arbeitsleistung an einen weiter entfernten Ort abgeordnet wurdest, dann zählt das nicht.


    Wenn Du beweisbar so krank warst, daß sich die Übungen gesundheitlich verboten haben, dann zählt das nicht.


    Wenn Du in Urlaub gefahren bist, dann zählt das, weil Dich niemand gezwungen hat wegzufahren, Du hättest die Zeit im Studio wahrnehmen können.



    Gängige Praxis: man nölt sich eine Weile an und einigt sich auf die Hälfte.

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Ich studiere weder Jura, noch habe ich an sich sonst was damit zu tun.


    Aber hier meine Meinung:
    http://dejure.org/gesetze/AGBG/9.html
    http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Fitnessstudio.html


    Google einfach mal noch ein wenig dazu und in die Richtung, noch ein paar BGB Paragraphen zum AGB Recht und gut ist.
    Das was in den AGB steht ist normalerweise nicht vor Gericht haltbar.
    Das würde ich denen schriftlich darlegen, fertig.

  • Naja, rechtlich ist das Studio ja (sofern nicht bereits im Hauptvertrag geregelt) nicht verpflichtet Dich freizustellen. Du hast also einen Laufzeitvertrag abgeschlossen über 24 Monate. Wenn Du in der Zwischenzeit "pausierst" ist es häufig üblich dies dem Kunden zu ermöglichen, den Vertrag aber um die entsprechende Zeit zu verlängern.


    Ich sehe (mit juristischem Background) die Chancen eher schlecht da raus zu kommen.


    Folgende 2 praktische Möglichkeiten würden sich anbieten:
    1. Freundlich mit dem Studio verhandeln und betonen, dass man ja gern Mitglied bleiben würde, dies jedoch praktisch unmöglich ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man sich auf eine "Ablösesumme" deutlich unter der Summe 7 x Monatsbetrag einigen kann.


    2. Jemanden finden, der den Vertrag übernimmt. Habt ihr im Fitnessstudio ein schwarzes Brett? Ansonsten in der Uni / am Arbeitsplatz / im Freundeskreis umhören. Gerade zu Beginn des Jahres (gute Vorsätze) und mit Hinblick auf den Sommer (dieses Jahr will ich aber wirklich im Sommer eine Strandfigur haben... ;)


    Bringt allemal mehr als das ganze juristisch auszufechten, zumal ich Deine Chancen als eher gering ansehe.


    Gruß,
    Bexman

  • Ich würde vermuten, daß das durchaus rechtens ist. Warum? Im Extremfall könnte man sich jahrelang freistellen lassen, bis man irgendwann umzieht und somit ein Sonderkündigungsrecht hat. Ist jetzt zwar etwas übertrieben, aber ich denke, das ist die Argumentation.
    OT: Ich verstehe die Sache mit den Verträgen bei den Fitnessstudios ohnehin nicht: Warum schließt man sowas ab, wo man verpflichtet ist, für 2 Jahre regelmäßig den Beitrag zu bezahlen? Würde mir nie in den Sinn kommen!

  • Außer dem von .me genannten kommt es auf den Vertrag u. die AGB an.


    Ob dem, was die in die Bestätigung einer Freistellung reinschreiben, wirklich Bedeutung zukommt, ist eine andere Frage. Fazit: Nach dem, was Du uns mitgeteilt hast, kann man schwer was dazu sagen. ;)

  • Habe heute freundlich meine Situation geschildert und trotz Freundlichkeit relativ bestimmt gesagt, dass mir dass so nicht gesagt wurde beim Probetraining.
    Nach einem netten freundlichen Gespräch kam mir die Chefin um 125 € entgegen. Damit bezahle ich jetzt einen Fuffie und die Sache passt.
    Damit kann ich leben!


    Danke für alle Tipps hier!


    Beste Grüße


    Jog

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!