BLAU - Guthabenauszahlung bei Portierung

  • Hallo miteinander,


    ich will meine Rufnummer von blau mitnehmen.
    Da ich noch Restguthaben auf meiner Karte habe, würde ich es gerne auf die Portierung anrechnen lassen oder zumindest auszahlen lassen.
    Leider verweigerte mir die nette Dame vom Telefonsupport, nachdem auf meine Mail vorsorglich mal nicht geantwortet wurde, dies, mit der Begründung "das machen wir nicht! Nur bei deaktivierten Karten zahlen wir aus.".


    Ist das wirklich rechtens so? Oder kann ich das mit etwas Druck doch erreichen?


    Liebe Grüße

  • Das sollte bereits im Strang zu BLAU stehen. Du mußt überweisen (€24,95 m.W.n.). Teilbeträge werden generell nicht angerechnet; das ist auch völlig logisch.


    Bitte demnächst im BLAU-Thread posten!


    ___________
    Edit: Die Suche (gelber Link re. oben!!) hätte zum Beispiel diesen Strang gefunden:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=333142

  • Du kannst doch die Karte kündigen und um eine Auszahlung bitten, veranlasst aber innerhalb der Frist eine Portierung (dafür musst Du oben genannten Betrag überweisen).

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Moto g55 | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90_GB für rechnerisch 14,66_€/Monat | Mobilfunk: LIDL Connect unlimited on demand S(25_GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 9,99_€/28 Tage)

  • Die Dame am Telefon sagte mir, dass das nicht möglich wäre überhaupt Guthaben angerechnet zu bekommen, auch, wenn es 25€ sind?!


    Des weiteren ist eine Auszahlung wohl erst bei deaktivierter Karte (nach 180 Tagen inaktivität glaube ich) möglich.

  • Ja, und? Wo ist das Problem?? Hast Du die 24,95€ nicht? Außerdem stand doch da, daß es keine anteilige Verrechnung gibt:


    Zitat

    Original geschrieben von skater
    Du mußt überweisen (€24,95 m.W.n.). Teilbeträge werden generell nicht angerechnet; das ist auch völlig logisch.


    Kündigung nebst Auszahlungswunsch ist der APFEL.


    Mitnahme Rufnummer ist die BIRNE.

  • @ iRise: Nein, wenn Du kündigst hast Du eine Recht auf Auszahlung. Ausgenommen sind Guthaben, die z.B. durch Freundschaftswerbung oder Rufnummernmitnahme hinzugekommen sind.


    Die Kündgung muss sofort bzw. in der Frist umgesetzt sein, die bei Prepaid maximal 30 Tage beträgt.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Re: BLAU - Guthabenauszahlung bei Portierung


    Zitat

    Original geschrieben von iRise
    Ist das wirklich rechtens so? Oder kann ich das mit etwas Druck doch erreichen?


    Meiner Meinung nach nein.


    Eine Antwort auf eine Mail an die BNetzA:

    Zitat

    Das Nichtvorliegen einer Verzichtserklärung bezüglich eines Restguthabens ist kein hinreichender Grund die Portierung einer Rufnummer zu verweigern ...... Anbieter haben kein Zurückbehaltungsrecht an der Rufnummer.


    Also: Hiernach ist die gänige Praxis "Gebühr muss gezahlt werden, Guthaben futsch" nicht haltbar.
    Bei Drillisch habe ich mich entsprechend zur Wehr gesetzt und das Guthaben ausgezahlt bekommen - trotz Portierung !

  • Vielen Dank! Ich werde mich dann entsprechend zur Wehr setzen!


    skater: Die 24,95€ sind nicht das Problem, ich will denen nur nicht mein Restguthaben in den Schlund werfen! Warum auch? Ist ja mein Geld!
    Ob ich das zurückbekomme oder es direkt verrechnet wird, ist mir auch kappes, nur sie wollen weder das eine noch das andere und das passt mir nicht!

  • Re: BLAU - Guthabenauszahlung bei Portierung


    Wir sind immer noch bei Äpfel und Birnen.


    Also nochmal für alle Kinder zum Nachmalen und Mitmeißeln!! Höre Deinem abgebenden Provider zu und lies von seinen Lippen:


    Zitat

    Original geschrieben von iRise
    Begründung "das machen wir nicht! Nur bei deaktivierten Karten zahlen wir aus."


    Er, blau, zahlt GH zurück, wenn eine Kündigung vorliegt. Er, blau, hat keineswegs geäußert, daß er, blau, beabsichtige, Dein GH einzubehalten.


    Er verquickt nur nicht Auszahlung mit Portierungsgebühr. (Wie ich das oben auch schrieb. (siehe "anteilig"!))
    ---------------------------------------------------------------------------------------


    Und jetzt lesen die lieben Kinder mal die BLAU-Webseite:


    F: Wie kann ich mein Guthaben auszahlen lassen?


    A: Sollte Ihre blau.de-SIM-Karte deaktiviert sein, ist eine Restguthabenauszahlung möglich.


    Aktions- und Bonusguthaben werden bei der Berechnung des aus zu zahlenden Guthabens nicht berücksichtigt. Eine Guthabenauszahlung kann erst nach erfolgter Deaktivierung der SIM-Karte beantragt werden. Sollten Sie eine Guthabenauszahlung wünschen, melden Sie sich bitte bei unserem Service. (http://www.blau.de/service/faq.html)


    Sind jetzt die Äpfel von den Birnen unterschieden??


    -skater.



    P.S. http://www.blau.de/service/handynummermitnahme.html

  • Tief im Westen ...


    Zitat

    Original geschrieben von skater
    Wir sind immer noch bei Äpfel und Birnen.


    Dir ist aber schon klar, das die beiden ungefähr so verwand sind, wie Herbert und Didi, oder ?
    Das sind beides male Rosenfrüchte - oder Grönemeyers.


    Und nach meinen Verständnis der Aussagen von der BNetzA muss eine ausgehende Portierung OHNE Guthabenverzicht möglich sein. Und dann gelten beide Karten genau so deaktiviert, das die Auszahlung möglich sein sollte.

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