Rückläufer werden als Neuware verschickt !?

  • beim widerrufs- oder rückgaberecht hat der käufer dem verkäufer schadensersatz bei nicht fachgerechter behandlung bei der prüfung der ware zu erstatten. so stehts im bgb.
    ich als onlinehändler würde eine 100%-kontrolle von rückläufern durchführen und wertminderung/schadensersatz bei beschädigung durch den käufer verlangen.
    ein kleiner nachteil durch die bewertungsportale bleibt natürlich immer. denke die meisten käufer würden allerdings negativ bewerten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!