Couch erst bei dritter Lieferung ok - Minderung?

  • Hallo,


    im August wurde eine Couch im Möbelhaus bestellt, welches in Nähe des Wohnortes ist.
    Die Couch kostete ca. 1700€ und wurde dann Mitte Oktober geliefert, leider in der falschen Farbe.
    Die alte Couch wurde einen Tag zuvor verkauft, somit haben wir uns gegen einen Rücktritt vom Kaufvertrag entschlossen und den restlichen Betrag bei den Monteuren komplett gezahlt.


    Dann zum Verkäufer, der zuerst Ausflüchte suchte, da im Kaufvertrag zwar die richtige Farbe stand, aber die falsche Farbnummer. Nachdem man den Standpunkt vertrat, dass es sein Job sei, zu wissen, welche Farbe zu welcher Farbnummer gehört, veranlasste er einen Austausch.
    Es wurde eine neue Couch bestellt, die Falschlieferung konnte bis zum Austausch genutzt werden.


    Kurz vor Weihnachten wurde dann die Couch in der richtigen Farbe geliefert - aber in einem Zustand, der nicht in Ordnung war.
    Die Couch besteht aus vier Einzelteilen, die zusammen mittels "Plastikachten" verbunden werden. Es gab Höhenunterschiede der einzelnen Teile, Polsterungen unterschiedlich hoch und ein Teil das Textilleder komplett verformt.
    Umgehend wieder reklamiert bei den Monteuren, die fühlten sich nicht verantwortlich.
    Also wieder ins Geschäft, Bilder gezeigt.
    Verkäufer wieder unentschlossen, nach Diskussion versuchte er den Servicebereich zu erreichen, was ihm nicht gelang.
    Am Tag darauf selbst dort angerufen, es seien vor Weihnachten keine Termine frei usw. Nachdem ich irgendwann bei einem Chef des Servicebetriebs anrief, war ein Termin frei und ein Mitarbeiter schaute sich die Couch an.
    Er wollte dann nur einen Teil der vier Teile austauschen, den restlichen Unterschied könnte man durch "Optimierung" der Couchfüße (die nicht von Werk aus in der Höhe einstellbar sind) hinbekommen. Die Falten könne man mit einem Fön glätten.
    Darauf ging ich nicht ein, er schrieb dann das Reklamationsblatt und vermerkte, Kunde besteht auf 1:1 Austausch.
    Am Tag darauf hätte alles bearbeitet werden sollen, nur die Bearbeiter klärten mich auf, dass solche Unterlagen nur einmal die Wochen zugestellt werden.
    Also nach Weihnachten, zwischen den Tagen.


    Nach Weihnachten angerufen, Schreiben ist da, wird weitergeleitet - aber erst im neuen Jahr, der Hersteller der Couch arbeitet nicht.
    Hersteller ausfindig gemacht, angerufen und ich sprach mit einer Mitarbeiterin.
    Die Fertigung ist in Urlaub, Service aber auch zwischen den Tagen besetzt.


    Erneut beim Möbelhaus angerufen, um ein Gespräch mit dem Verkaufsleiter zu führen und ihm alles erklärt.
    Er bat um ein wenig Zeit, er wird sich über alles informieren.
    Er rief zurück, zeigte Verständnis und meinte auch, dass der Hersteller nicht erreichbar sei. Als ich ihm sagte, dass der Hersteller XYZ heißt, dort und dort ansässig ist und nur die Fertigung in Urlaub ist, war Ruhe.
    Dann sprach ich an, dass seit Oktober die Couch komplett gezahlt sei, ich habe seit dem auf ein mängelfreies Produkt warte.
    Er rechnete durch und bot 80€ Rabatt an.
    Darüber musste ich lachen.
    Daraufhin bot er an, einen Teil des Kaufpreises zurückzuerstatten, bis die Couch ausgetauscht ist und danach wird man sich über eine Preisminderung einigen.


    Zwei Wochen später bekam ich ca. 500€ überwiesen als Gutschrift.
    Anfang März wurde die Couch ausgetauscht, diesmal in Ordnung.
    Die Monteure waren professioneller, kannten auch das Problem mit meiner Couch, was ich hatte. Ich sei kein Einzelfall, was aber vom Verkauf so abgetan wird. Das aktuelle Modell ist auch besser verarbeitet, die Plastikringe zum verbinden der einzelnen Teile werden auch in mehrfacher Ausführung mitgeliefert.
    Des Weiteren ist nun von Vorteil, dass die Couch auf einem Teppichboden steht - zuvor war es ein Laminatboden (durch Umzug) und nun sollte die Couch fest stehen, was sie bislang auch tut.


    Vom Möbelhaus hörte ich nichts, erst heute bekam ich einen Brief in dem ich aufgefordert werde von den 500€ die abgesprochene Reduzierung von 80€ einzubehalten und den Rest zu überweisen.



    Meine Frage an euch - ich finde die Minderung etwas gering, denn:
    drei Tage musste jemand einen halben Tag zu Hause sein, da die Anlieferung nicht genauer terminiert werden konnte. Ein Tag ist ok, da wir die Couch ja wollten - nur die zwei anderen Tage waren unnötig verschenkte Zeit und nur durch halbtägigen Urlaub zu realisieren, da berufstätig,


    Aufwand mit der Reklamation (Telefonate, zum Möbelhaus, Zeit)



    Ich überlege dies nun einem Anwalt zu geben, auch wenn der Streitwert sehr gering ist.
    Auch hatte ich kurz überlegt auf Durchzug zu stellen, da ich nichts schriftliches habe, dass die überwiesene Summe eine zeitweise Rückerstattung des Kaufpreises ist sondern - wie auf dem Kontoauszug zu lesen ist, eine Gutschrift.



    Thorsten


    P.S. sorry für den vielen Text, ich musste mir mal meinen Frust von der Seele schreiben.

  • Der Händler hat doch 3mal das Recht auf Nachbesserung,- also nix mit Entschädigung...


    Auch finde ich das dies zwar ärgerlich ist, aber der Händler sich, bis auf die Dauer, kulant verhalten hat!

  • und wieso überweist er einfach 500€ als gutschrift?

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Hm,


    also ist man als Kunde halt nichts mehr wert.
    Denn alleine die Tatsache, dass erst eine farblich falsche Couch im Wohnzimmer stand, dass vor Anlieferug das Wohnzimmer entsprechend gestrichen wurde, dass Couch Nummer zwei defekt war und ich in Zeit zwei halbe Tage Urlaub (somit einen Tag) opfern konnte zwecks Anlieferung sowie die Zeit zur Reklamation / Telefonate, finde ich traurig.


    Thorsten

  • HAst Du denn nun nochmals am Möbelhaus angerufen und direkt den Verkäufer mal gefragt, wie das mit "Nachlass" aussieht? Bisher hast Du ja nur einen Brief bekommen?

  • Als Kunde warst du immerhin soviel Wert das er 2 mal nachgebessert hat, dir einen Teil des Kaufpreises zurücküberwiesen hat, die jetzt 80€ gutschreiben will und dir, wenn auch im dritten Anlauf, dein gewünschtes Produkt geliefert hat.
    Fehler sind halt menschlich,- aber soll er sich dafür seinen Laden ruinieren?


    Auch wenns hart klingt in der heutigen Zeit ist selbst sowas nicht immer selbstverständlich,- du hättest weitaus übler auf die Nase fallen können.


    Aber naja, meckern ist im Nachhinein echt leicht ;)

  • Hm,


    sicher sind Fehler menschlich, gar keine Frage.
    Nur mir braucht niemand erzählen, dass ich durch - als Beispiel 250€ - den Laden ruiniere.
    An dieser Couch wurde noch verdient, da nicht in Werbung.
    Zeitweise war die Couch für 1200€ in der Werbung.


    Ist auch egal, ich muss damit leben und fertig.


    Thorsten

  • Was lernen wir daraus?
    Wer billig will, billig zahlt, kriegt billig!
    Wer teuer will, teuer zahlt, .... kriegt auch billig!
    Traurig, aber wahr!

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    An dieser Couch wurde noch verdient, da nicht in Werbung.
    Zeitweise war die Couch für 1200€ in der Werbung.


    ich halte das für ein gutes Argument!


    Trefft euch doch bei der Differenz zum Webepreis in der Mitte = 250,-€


    Ich würde vermutlich zunächst mal gar nicht auf das Schreiben eingehen und die vorhandeneGutschrift einbbehalten/abwarten was passiert

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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