Aehm, Java gibt es nur von der Firma Sun oder sagen wir mal so, das hat Sun erfunden, daher ist das schon das beste was ich haben kann in der Richtung.
Ueber Sinn oder Unsinn moechte ich hier auch nicht diskutieren, mir ging es ja eher um die Frage, ob jemand weiss wie hoch ein Bildungsgutschein sein kann, dies kann man wohl nicht pauschal beantworten !
Bildungsgutschein - in welcher Hoehe ?
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Hallo,
ich habe einen ziemlich guten Draht zu einem "Filialleiter" eines Jobcenters. Unter der Hand sagte er mir, dass bis 2.000 Euro für einen Sachbearbeiter kein Problem seien durchzuwinken, <3500 Euro müssen mit dem direkten Vorgesetzten abgeklärt werden (=Teamleiter) und <5000 Euro müssen von den Obersten durchgewunken werden.
Seminare mit Beträgen darüber, so sagte er mir, werden nur ein Einzelfällen, sprich MAXIMAL 1-2 Personen / Jahr, bewilligt. Und dann auch nur, wenn der bisherige berufliche Weg ABSOLUT passend zu diesem Seminar ist, sprich, ein Erfolg in jedem Falle zu erwarten ist und nicht, wenn man ein Kandidat ist, der es eventuell mit Hängen und Würgen durch die Prüfung(en) schafft.
Ich kenne zwar deinen bisherigen Weg nicht, aber ich denke, wenn du nicht ein wirklich gutes Verhältnis zu deiner SB und den Oberen der Einrichtung hast, hast du keine Chance auf das Seminar.
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Das Problem ist ja auch durch die ganze Kurzarbeit ist der Etat der Agentur für Arbeit schon ausgegeben. Und bitte jetzt nicht mit dem Argument "Hat doch damit nichts zu tun".
Hin und wieder beantrage ich einen Eingliederungszuschuss (EGZ). Im Sommer 2009 war das noch locker drin, da hat man richtig dicke EGZ abstauben können. Aber zur jetzigen Zeit ist das selbst bei Bewerbern mit sehr starken Vermittlungshemmnisse kaum noch was zu bekommen.Ich denke ähnlich dürfte es auch in dem Bildungsbereich aussehen.
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Zitat
Original geschrieben von FAIL
Seminare mit Beträgen darüber, so sagte er mir, werden nur ein Einzelfällen, sprich MAXIMAL 1-2 Personen / Jahr, bewilligt.
Das gilt (bzw. galt bislang) so sicher nicht für alle Agenturen. Einige Anbieter haben praktisch keine "Selbstzahler" und deren mehrmonatige Kurse, die bundesweit angeboten werden, dürften die Grenze von 5000€ überschreiten. Allerdings sinken mit zunehmender Höhe der Kosten sicher auch die Erfolgsaussichten der Bewilligung. In jedem Fall bleibt es eine Entscheidung im Einzelfall. -
Zitat
Original geschrieben von FAIL
Hallo,ich habe einen ziemlich guten Draht zu einem "Filialleiter" eines Jobcenters. Unter der Hand sagte er mir, dass bis 2.000 Euro für einen Sachbearbeiter kein Problem seien durchzuwinken, <3500 Euro müssen mit dem direkten Vorgesetzten abgeklärt werden (=Teamleiter) und <5000 Euro müssen von den Obersten durchgewunken werden.
Jepp,
ist so ungefähr auch meine Erfahrung.
Weiterbildungskurse finanziert die AA bis 2000€ einigermaßen unbürokratisch, darüber hinaus wird es schwieriger.
Darüber sind die nicht mehr so spentabel und muss dann schon sehr gut begründet werden.Grüßle
ingo61
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Zitat
Original geschrieben von arne
Das gilt (bzw. galt bislang) so sicher nicht für alle Agenturen.
Hab ich auch nicht gesagt. Alles, was ich gesagt habe, ist, dass es max. 1-2 Leute / Jahr bewilligt bekommen, ein derart teures Seminar auf Kosten der Steuerzahler in Anspruch nehmen zu können. Dass damit nicht 1-2 Leute deutschlandweit gemeint sind, ist ja wohl logisch. Dann könnte man den Laden (DE) auch gleich dichtmachen. -
Zitat
Original geschrieben von FAIL
Dass damit nicht 1-2 Leute deutschlandweit gemeint sind, ist ja wohl logisch. Dann könnte man den Laden (DE) auch gleich dichtmachen.
So habe ich dich auch nicht verstanden. Für die Agentur, die ich kenne, trifft nach meiner Einschätzung deine Aussage mit 1-2 Bewilligungen pro Jahr insgesamt (bezogen nur auf diese einzelne Agentur
)nicht zu. Frag deinen Bekannten doch mal, was üblicherweise Vollzeitkurse (6 Monate) für Juristen kosten. In meinem Bekanntenkreis sind so einige, die an diesen Kursen teilgenommen haben. Es kann natürlich aber auch sein, dass sich aktuell die Bedingungen verändert haben. Angeboten werden die Kurse aber weiterhin. -
Also bei mir in der Region (Ruhrgebiet) sind die Etats für das Jahr fast ausgeschöpft. Aufgrund der vielen Weiterbildungen im Zuge der Kurzarbeit wird fast alles abgelehnt. Das gilt komischerweise auch für die Rententräger. Habe schon mehrfach gehört das alles abgelehnt wird und es auf eine Klage ankommen lässt. Einige Anbieter machen sich schon Sorgen ob Sie demnächst noch genug Kunden finden.
Nicht desto Trotz natürlich viel Glück.
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Hallo,
der Kurs wurde mir nun zum groessten Teil genehmigt, was mich super freut. Jetzt taucht die naechste Frage auf und zwar beginnt der Kurs nun am 17. Mai, ALG I bekomme ich bis ende Juni, habe also noch ca. 45 Tage bei Kursbeginn, Anspruch auf ALG I. Wie verhaelt sich das nun, der Kurs geht ja weit ueber ende Juni hinaus, ca. bis Oktober. Konnte dazu im Netz nicht wirklich was finden, nur das hier: "Während dieser Zeit wird auch das Arbeitslosengeld weiter bezahlt. Die Bezugsdauer mindert sich jedoch um jeweils einen Tag pro zwei Tage Maßnahme. Allerdings darf dabei der Mindestanspruch von weniger als 30 Tagen nicht unterschritten werden. "
Weiss aber nicht so wirklich was damit anzufangen, kann jemand Licht ins Dunkle bringen und mir sagen welchen Bezug ich im Laufe des Kurses bekomme ?
PS: Betreuerin ist im Moment nicht zu erreichen !
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Zitat
Original geschrieben von Hotdog
Hallo,der Kurs wurde mir nun zum groessten Teil genehmigt, was mich super freut.
Darf man fragen, was "zum groessten Teil" konkret bedeutet?
Wenn du Anspruch auf ALGI auch nach Juni hast, so wirst du Mitte Mai aufgefordert, einen Verlängerungsantrag zu machen, so dass dir soweit nichts entgeht.
Die Frage ist aber, was passiert, wenn es nicht bis inkl. Oktober verlängert wird, weil zB kein Anspruch mehr besteht? Musst du dann es selber übernehmen?
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