Es sind Umstände eingetreten, die The Phonehouse nicht zu vertreten hat.
1. Euer Handy ist abhanden gekommen. Okay, das kann passieren. Da einem eigentlich klar sein sollte, dass einem solchen Fall ein größerer Schaden entstehen kann, sollte man sich regelmäßig vergewissern, ob das Handy noch da ist, auch wenn man es selten benutzt. Dies habt Ihr nicht getan, das Fehlen wurde deswegen erst spät bemerkt und die Sperrung der SIM- Karte nicht frühzeitig durchgeführt. Dies hätte einen größeren Schaden möglicherweise vermieden.
2. Eure SIM- Karte wurde sehr wahrscheinlich in einem anderen Handy benutzt, da die entstandenen Kosten Internetgebühren waren und Eurer Handy nicht internetfähig ist.
Damit man eine SIM- Karte in einem anderen Handy benutzen kann, muss man die PIN- Nummer kennen oder die PIN- Abfrage muss deaktiviert (bzw. nie aktiviert) gewesen sein.
Ich kann mir die Nutzung der SIM- Karte in einem anderen Handy nur so erklären, dass Ihr nicht sorgsam mit der PIN umgegangen seid oder die PIN- Abfrage ausgeschaltet war. Beides ist fahrlässig.
3. Ihr habt Eure Rechnung nicht bezahlt
The Phonehouse hat in einem solchen Fall das Recht außerordentlich zu kündigen.
Ich habe mir mal die AGB`s angeschaut. Darin heißt es:
"Kündigt The Phone House das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aus wichtigem
Grund, den der Kunde zu vertreten hat, so hat The Phone House Anspruch auf
pauschalierten Schadensersatz in Höhe der monatlichen Grundgebühr oder des
monatlichen Mindestentgeltes bei Tarifen ohne Grundgebühr, die vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens der außerordentlichen Kündigung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin von dem Kunden zu zahlen gewesen wären; dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass The Phone House ein Schaden nicht entstanden oder geringer als die Pauschale ist."
Das bedeutet, The Phonehouse ist in der Tat berechtigt, die Grundgebühren für die Zeit, die Eurer Vertrag ohne Kündigung noch angedauert hätte, zu berechnen. Ihr habt die AGB`s akzepiert, also müsst ihr bezahlen.
Einzig, ob The Phonehouse berechtigt ist, die Treueprämie, die Ihr in Form von Handys erhalten habt, zurückzuverlangen, weiß ich nicht. Dazu müsste man wohl einen Juristen befragen.