Kündigung und Portierung bei Festnetzanschlüssen

  • Hmm, ich greife das Thema doch noch einmal auf, denn bei solchen Angeboten wird man bei eigenständiger Kündigung ja scheinbar ausgeschlossen:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=441242


    Solltet ihr einen von folgenden Punkten erfüllen, bitte gleich gar nicht weiterlesen
    ....
    - Ihr wollt eure Rufnummer portieren, habt aber bei eurem alten Anbieter bereits eigenständig gekündigt


    Ich habe noch so meine Zweifel, welche Vorgehensweise nun korrekt ist und vor allem - was kann der Kunde tun, wenn bei eigenständiger Kündigung und erst später beauftragter Portierung sich der neue und/oder alte Anbieter weigern?


    Das Einschalten der Bundesnetzagentur kostet ja Unsummen an Zeit.....

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Alle großen Anbieter portieren eine Rufnummer auch wenn bereits eine Kündigung durch den Kunden erfolgt ist. Der einzige Anbieter der sich dagegen wehrt ist die Telekom!!! Der neue Anbieter weiß schließlich nicht, ob der Vertrag bereits gekündigt wurde oder nicht. Er platziert eine Anfrage beim alten Anbieter und bekommt eine Bestätigung oder eine begründete Ablehnung. Wenn eine Ablehnung kommt, dann wird mit dem Kunden Rücksprache gehalten.


    Daher: Einfach probieren, wird schon klappen ;)

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