hallo!
es geht um eine erbsache. im dezember wurde sich vor gericht in erster instanz auf einem vergleich geeinigt. meine mutter hatte einen antrag auf prozesskostenhilfe gestellt, der am 24.2.2003 genehmigt worden ist.
zwischenzeitlich sind die anwaltskosten bereits von MIR bezahlt worden.. der rechtsanwalt sagt jetzt, das der positive prozesskostenhilfe-entscheid keine auswirkungen mehr hat, da das geld inzwischen bezahlt worden ist.
ist das wahr? gibts keine möglichkeit mehr das geld zurückzubekommen?
gruß manuel