ZitatOriginal geschrieben von polli
schreib doch an "Bild hilft"
Geht doch nicht, wegen "Befangenheit" ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von polli
schreib doch an "Bild hilft"
Geht doch nicht, wegen "Befangenheit" ![]()
an "bild hilft" habe ich auch schon gedacht.
Da ich selber eine sehr angesehenen freien Beruf selbständig ausübe, ist mir sehr wohl bekannt , dass man einen Geschäftsführer gerne schnell zum Arbeitsamt schickt. Ich muss den bloß eine angemessene Frist setzen.
Eine Strafanzeige nach § 246 (2) StGB gegen die Geschäftsführer dürfte einges bewirken.
Der Stick wurde entspechend einer Anweisungungsmail von BildmobilService nach Harsewinkel geschickt.
Ja, so geht es eben in der freien Wirtschaft. Knallhart werde auch ich sein. Da habe ich keine Probleme. Ich kann nur gewinnen.Die 40 Euro für den Stick kann ich verschmerzen (die Hälfe zahlt sowieso das Finanzamt) Aber meine Rechte lasse ich mir nicht nehmen.
Ich denke schon, wenn du dich an die Geschäftsführung wendest, das in die Sache noch Bewegung kommen könnte. Ich hoffe du hast noch Erfolg in der Sache. Denn da geht es ums Prinzip und nicht ob man die 40 Euro verschmerzen kann .
Der Chefredakteur Diekmann aus dem Bildkonzern darf mal eben € 42000,-- Roamingkosten verursachen. Da hat Bild andere Sorgen.
Mein ausgedruckter Schriftverkehr wegen dem € 40,-- € Stick ist jetzt 1 cm dick.
Jeder normal wirtschaftlich denkende Unternehmer (mit klaren Kopf) nimmt ein defektes Bauteil zurück und übersendet ein neues. Hier bin ich bei Beschäftigungstherapeuten (so ca . 7 Mitarbeiter bei Bildservice CallCenter-Behörde haben mir schon geantwortet) gelandet. U.a. soll ich nicht mehr der Vertragspartner von Bild sein, weil ich die Bilddatensim auf eine Person übertragen habe. Die Rechtslage mag umstritten sein. Aus wirtschaftlichen Gründen werde ich die Garantiesache nicht weiter verfolgen.
Jedenfalls darf man hier in Germany Eigentum nicht unterschlagen. Und wenn dann auch noch der Stick im Vertrauen an den Täter abgegeben wurde, wird die Unterschlagung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet.
Der eingesandte Stick funktioniert aber noch am EinzelPc bzw. Notebook. Daher will ich mein Eigentum zurück haben.
Ich hoffe, dass die Geschäftsführer nicht einmal ihre Hose zur Garantie geben müssen. Dann müssten die ja 8 Wochen lang in Unterhosen rumlaufen.
So läuft Garantie ab:
Zwischenzeitlich hatte ich einmal einen Surfstick von 4G Systems für den Edimax bestellt. Doch dieser ging an keinem PC. Es blinkte immer die rote Lampe. Der Händler schrieb zurück: Entsorgen Sie den Stick selber ! Er überwies mir umgehend den Kaufpreis zurück, weil er keinen Ersatz mehr hatte. Den Händler habe ich positiv bei EBAY bewertet.
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