Umsatzsteuer - GbR

  • Hi,
    habe ein paar Fragen zur Umsatzsteuererklaerung 2002:


    - muss die Gewinnermittlung eine vorgeschriebene Form haben?
    - wann ist Abgabetermin fuer die Umsatzsteuer 2002?
    - Wie hoch sind die Pauschalbetraege fuer
    - Miete (Raumkosten -pauschal-)
    - Steuern, Versicherungen und Beitraege (Sonstige Abgaben)
    - Sonstige Fahrzeugkosten (Fahrzeugkosten -pauschal-)
    - Abschreibungen auf geringwertige Anlagegueter (Sofortabschreibung GWG)
    - Verschiedene Kosten (Telefon/Telefax -pauschal-)


    ???


    Bei der Miete oder beim Auto oder beim Telefon ist es z.B. so, dass wir keine eigenen Bueroraeume (kein Dienstauto, kein seperaten Telefonanschluss) haben, aber unsere privaten Sachen fuer die Firma nutzen...
    Im vorigen Jahr hat unser Steuerberater deshalb Pauschalbetraege bei der Gewinnermittlung an entsprechender Stelle eingesetzt. Dieses Jahr wollen wir alles alleine machen und haengen nun an der Stelle der Pauschalbetraege fest...


    Danke schon im Voraus...
    vielleicht werden es noch mehr Fragen ;)


    c ya
    n3o
    p.s. ab diesem Jahr muessen wir erst quartalsweise Steuern abdruecken

  • Abgabetermin ist imho immer im Mai, aber du kannst sie ja auch vorher schon hinbringen. Die Beträge müsstest du ja wissen, es sie den du meinst die Maximalbeträge.

  • Hi,
    fuer 2001 hat unser Steuerberater Pauschalbetraege eingetragen, jedoch hatten wir die GbR erst im April gegruendet, also gehen die Pauschalbetraege nicht ueber 12 Monate. Daher meine Frage nach den Pauschalbetraegen fuer ein Jahr... Denn Rechnungen koennen wir ja nicht nutzen, weil ich mein Zimmer ja auch privat nutze, mein Auto und mein Handy ebenso...


    Abgabetermin ist 31.05, das habe ich eben herausgefunden...


    c ya
    n3o

  • Die Gewinnermittlung brauchst Du wohl eher für die Einkommensteuererklärung, oder? Imho kannst Du da aber kaum mit Pauschalen arbeiten, z.B. für gwG's brauchst Du schon konkrete Zahlen, die Abschreibung bezieht sich ja auf bestimmte Wirtschaftsgüter, nich auf die Tatsache, das evtl. etwas angeschafft worden sein könnte.
    Für Miete und Co. mit einfachen Pauschbeträgen zu arbeiten ist afaik von Deinem Steuerberater ziemlich windig gewesen, ich würde das als Finanzbeamter nicht ohne weiteres und schon gar nicht ohne Nachweise anerkennen.

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