ZitatOriginal geschrieben von florifliegt1
barmherzig?
1. Kündigung nicht in Schriftform ist ein BGB-Verstoß. Leider gibt es da keine Geldbußen, einfach darauf hinweisen. Rechtlich ist es immer besser, BGB-komforme Dinge zu machen, auch wenn es Firmen wie Debitel (kündigung nur zum Monatsende >BGB-Verstoß...) machen.
Es ging nicht um die Kündigung, sondern um den Transfer des GH auf den einen Vertrag. Dass ein Vertrag schriftlich gekündigt werden muss, sollte wohl jedem klar sein.
ZitatOriginal geschrieben von florifliegt1
Hotliner?
Der Beruf heißt "Call-Center-Agent", Hotliner sagen nur die, die es nicht wissen, aber nun weist du, und andere es auch. :top:
Mensch, bist du ein schlaues Kerlchen, was würde ich nur ohne Dich tun?