DSL-Vertrag in Wohngemeinschaft - Übernahme nach Auszug

  • Hallo allerseits,


    mein erstes Mal bei Telefontreff.


    Ich habe vor anderthalb Jahren einen DSL-Vertrag für meine Wohngemeinschaft unterschrieben. Die Mitbewohner haben ihr mündliches Einverständnis gegeben. Das Angebot war damals sehr günstig.


    Vor ein paar Monaten bin ich ausgezogen. Der DSL-Vertrag läuft immer noch über mich, genutzt wird er jedoch von der derzeitigen Mitbewohnerschaft. Keiner fühlt sich berufen, den Vertrag zu übernehmen. Saloppe Begründung: mittlerweile gibt es bessere Angebote. Auch auf mein Entgegenkommen, statt einer formalen Übernahme wenigstens ein Abbuchungskonto ohne weitere Verbindlichkeiten einzurichten, damit nicht ich immer die Abrechnung machen darf, geht keiner ein. Wichtiger Hinweis: bei einer bloßen Vertragsübernahme verlängert sich nicht die Mindestlaufzeit.


    Nun sieht es also jeden Monat so aus, dass der DSL-Anbieter die Monatsgebühr von meinem Konto einzieht. Ich darf dann jedes Mal mehrere Erinnerungsmails an jeden einzelnen Bewohner der WG schreiben, um von jedem den anteiligen Betrag überwiesen zu bekommen. Bis meine monatliche 'Vorfinanzierung' gedeckt ist, vergehen jedes Mal mindestens (!) zwei Wochen. Das Risiko der Kontodeckung liegt bei mir. Sollte es einmal nicht gedeckt sein, trage ich die 15 € Mahnkosten.


    Ich hänge in der Luft. Ich kriege von keinem der Bewohner eine logische Begründung, warum denn keiner den Vertrag übernehmen möchte (damals waren alle mit dem Vertragsabschluss d'accord), oder wenigstens ein Abbuchungskonto einrichten möchte.


    An alle Juristen unter euch:


    Ich bräuchte ein bisschen Rechtsberatung (die gibt es eher bei "Frag einen Anwalt", aber das kostet Geld - deswegen mein erster Versuch hier bei Telefontreff). Gibt es eine gesetzliche Grundlage, die die Bewohner dazu zwingt, den Vertrag zu übernehmen, wenn ich nachweisen kann, dass ich den Vertrag einzig und allein zum Zwecke der Wohngemeinschaft und nicht nur für mich persönlich abgeschlossen habe?


    An alle Technikversierten unter euch:


    Kann ich den Anschluss sperren lassen (dann gehen die nächsten Monatskosten zwar auf mich komplett, aber mittlerweile ist das ok), und bleibt dann die Leitung für einen neuen Vertrag bis zum Ende der jetzigen Vertragslaufzeit gesperrt? Das wäre ein Druckmittel. Hinweis: der Vertrag ist von Vodafone.


    Vielen Dank für die Befassung mit meinem (hoffentlich eher seltenen) Problem.

  • Du könntest der Vormieter eines Kommilitonen von mir sein, wobei mein Bekannter da mittlerweile schon wieder ausgezogen ist. Also so selten ist das Problem wohl nicht.


    Wäre ich in deiner Situation, würde ich den Anschluss umgehend sperren lassen. Mir wäre nicht wohl dabei, wenn Leute, die ich vielleicht ein Mal oder sogar nie gesehen habe, über meinen Anschluss im Internet surfen. Wenn jemand was anstellt, bist im Fall der Fälle erstmal du dran. Und ewig dem Geld nachlaufen zu müssen wäre mir auch irgendwann zu nervig.
    Ich denke ein Anruf bei vodafone, dass du ausgezogen bist,den Anschluss nicht mehr benötigst und ihn sperren lassen möchtest, dürfte das Problem lösen. Die restlichen Gebühren zur Restlaufzeit wirst du jedoch schon bezahlen müssen, aber davon gehst du ja ohnehin aus. Und dann natürlich noch regulär kündigen nicht vergessen.


    Keine Rechtsberatung! Lediglich meine Meinung!

  • Als Anschlußinhaber kannst Du den mit dem Anschluß machen, was Du möchtest.
    Ein Anruf bei VF, das Du dort ausgezogen bist sollte reichen um den Anschluß zu sperren.
    Es dürfte sich für die Bewohner der Wohnung dann auch recht schwierig gestalten, einen Anschluß bei einem anderen Anbieter zu bekommen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.
    Die Leitung bleibt ja sozusagen bei VF.


    Aber warum nimmst Du den Anschluß eigentlich nicht einfach mit - bei einem Umzug kannst Du das doch ... dann zahlst Du zwar auch weiterhin, kannst den Anschluß aber wenigstens auch nutzen.


    Solltest du natürlich irgendwohin gezogen sein, wo es kein VF DSL gibt, könntest Du unter Vorlage der Meldebescheinigung auch versuchen,den Vertrag außerordentlich zu kündigen ... das steht so zwar nirgends in den AGB der Anbieter, wird aber aus meiner Praxiserfahrung heraus im Regelfall akzeptiert als Grund für eine außerordentliche Kündigung.


    Ganz wichtig : Mach das Bitte zeitnah ... als Anschlußinhaber haftest Du für allen Dummfug, den deine lieben Nachmieter veranstalten - Stichwort Filesharing.
    Du hast ja jetzt nämlich auch keinen Zugriff mehr auf Logdateien etc. um im Streitfall belegen zu können, wer wann was mit welchem Rechner gemacht hat und dann stehen die bei Dir auf der Matte.
    Soweit ich die aktuelle Rechtsprechung im Kopf habe, reicht es nicht mehr aus, für den Zeitpunkt des Vorfalles mittels Flugticket oder Hotelrechnung zu beweisen, das Du gar nich dort warst, die halten sich trotzdem an dich.


    Meine persönliche Meinung dazu : Bevor ich mir einen Anschluß an die Backe klebe und dann meinem Geld hinterherlaufe oder den Ärger habe, falls einer meiner lieben Mitbenutzer auf die Idee kommt, sich Musik oder Filme zu ziehen ohne das ich das auch nur wüßte würde ich mir sowieso lieber einen Surfstick mit Auszahlung holen, das dürften dann aktuell um die 10 effektiver GG sein und so online gehen.

  • Auf jeden Fall den Anschluss zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Falls das noch lange hin ist:


    Arcor/Vodafone war immer kulant:


    - Wenn man in ein nicht Vodafone /DSL Versorgtes Gebiet/Ausland gezogen ist --> Amtliche Meldebescheinigung erforderlich


    -AFAIR Wenn der Vertragsinhaber mit einem anderen Vodafone DSL Vertragsinhaber zusammenzieht und die DSL Anschlüsse zusammengelegt werden --> Bestimmt auch wieder Meldebescheinigung erforderlich


    -Wenn alles nicht geht:
    Offiziell nicht mehr in den AGB aufgelistet, aber evtl. bei alten Arcor/ Vodafone Verträgen mit verhandlungsgeschick machbar: Kündigung gegen Entschädigungszahlung von 99€.
    ....besser ein Ende mit Schrecken....



    Um deine Mitbewohner zu "ärgern", kannst du:


    -An der Hotline eine dauerhafte Rufumleitung jeder Rufnummer einrichten, die man nicht mit Telefon selber löschen kann. Nur durch Anruf bei der Hotline.


    -Eine Komplettsperrung des Telefonanschlusses


    -Wenn du alle Unterlagen und Passwörter hast,kannst du das DSL Zugangspasswort AFAIR Online ändern. Dann sollte der in der Wohnung vorhandene Router spätestens 24h später keine DSL Verbindung aufbauen können. Sobald das Geld da ist könntest du evtl das alte DSL Passwort setzen.


    Das Problem bei allen Varianten. Wenn du den Saft abdrehst, dann gibts für deine Ex Mitbewohner auch keinen Grund dir was zu zahlen und bestellen evtl eben was neues. DSL kann evtl etwas schwierig werden da ja dein Anschluss dort liegt, in 90% aller Fälle liegt aber bis in die Wohnung noch ein Ersatzadernpaar über den ein weiterer Anschluß geschaltet werden könnte, braucht halt nur einen Technikereinsatz der dann schnell eine weitere TAE Dose neben die alte setzt.


    Und wie schon geschrieben, schlimmstenfalls geht man heute zu ALDI und holt sich beim Wocheneinkauf nebenbei noch schnell nen UMTS/HS... weiß_der_ Geier_noch_was Stick mit Internet Flatrate.... dann will auch keiner mehr was von deinem DSL Anschluss/ Geld wissen.

  • Hallo Apfelbrei, uwm und webbiller,


    vielen Dank für eure schnellen und hilfreichen Beiträge.


    Zusammenfassend stelle ich also fest, um tatsächlich etwas zu erreichen, bedarf es einer Force Majeure. Heißt: Anschluss sperren lassen.


    Ein driftiger Grund dafür wäre, wie Apfelbrei sagt, dass unter meinem Namen Unfug mit illegalen Downloads etc. angestellt werden könnte – darauf bin ich noch gar nicht gekommen! Ich schätze die Bewohner jedoch nicht so ein, so unzuverlässig sie auch sein mögen (…aber wer weiß das schon).


    Zu den Tipps von uwm und webbiller: leider habe ich damals direkt beim Umzug einen neuen Vertrag für mich eingerichtet, sodass ich den alten Vertrag nicht einfach mitnehmen kann. Ich hätte nicht im Leben erahnt, dass ich mit solchen Problemen konfrontiert sein werde.


    Fazit: im nächsten Schritt drohe ich der Wohngemeinschaft die Sperrung an. Wenn das nichts bringt (Verweis auf potentielle Schwierigkeiten bei neuem Auftrag an blockierter Leitung), dann ziehe ich es durch. Als Gewinner in dieser Geschichte steige ich wohl so oder so nicht aus.

  • Bist Du der alleinige Anschlußinhaber? Bei Anschlüssen, die mehrere Inhaber haben, werden alle Unterschriften zur Portierung benötigt. Das könnte sonst auch noch ein Problem werden und würde mich ebenfalls zur Kündigung (wenn ohne Vorliegen aller Unterschriften möglich) tendieren lassen.

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