ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Ob eine Forderung fällig ist oder nicht, hat mit einer Rechnungsstellung recht wenig zu tun. Mal juristisch gesehen.
Die Fälligkeit richtet sich danach, was bei Vertragsschluss vereinbart wurden, ansonsten wird sie sofort fällig (§ 271 BGB). Bei einem Hotel bspw. Vorkasse oder Zahlung beim auschecken. Eine Mahnung (welche auch in Gestalt einer Rechnung kommen kann) bewirkt dann zusätzlich noch, dass der Schuldner sich in Verzug befindet, also z.B. auch Zinsen fällig werden. Zahlen muss man aber unabhängig davon.
In meinem (Hotel-) Fall war es so, dass Zahlung mit MasterCard vereinbart war. Da 2 Tage vor Anreise der Pächter wechselte, wollte man mich zur Barzahlung nötigen. Das habe ich nicht akzeptiert, da es so nicht vereinbart war und ich mein Geld auch nur ein mal im Monat von meiner Firma bekomme. Zunächst wurde dann Lastschrift vereinbart und dann sollte ich bei einer weiteren Ünernachtung ein paar Tage später alles bar zahlen. Da habe ich das 2. Zimmer am Tag der Anreise storniert und gesagt, dass man mir eine Rechnung mit Bankverbindung für die erste Übernachtung senden soll. Seitdem kam nichts mehr von diesen Chaoten. Eigentlich müßte ich denen Zeit und Telefonkosten für eine andere Reservierung in Rechnung stellen.