Ist Rail & Fly übertragbar und auch ohne Flugticket zu nutzen?

  • Hallo,


    wir fliegen am Samstag ab Hamburg in den Urlaub und haben automatisch Rail & Fly Tickets mit unseren Reiseunterlagen erhalten. Diese berechtigen uns von irgendwo in der Republik nach Hamburg zu fahren und nach dem Urlaub wieder zurück. Da wir allerdings in der Nähe wohnen benötigen wir die Tickets nicht. Nun stellt sich die Frage, ob ich die Tickets weiter geben oder verkaufen kann. Laut Aufdruck hat das Hinfahrt Ticket eine Gültigkeit vom 7.1 bis zum 6.2 und das Rückfahrticket vom 15.01 bis zum 14.02
    Ich als Laie sehe es so, dass ich das Ticket mit meinem Reisepreis bezahlt habe und es somit durchaus weitergegeben werden darf. Das Ticket ist auch nicht personalisiert. In den Bedingungen auf Bahn.de kann ich nichts entsprechendes finden.


    Gruss


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Hightower hat sicher recht, allerdings wird das nach meiner Erfahrung nicht kontrolliert. Der Schaffner sammelt den für ihn bestimmten Durchschlag ein und das war's. Aus Sicht der Bahn ist es auch relativ egal, ob der Fahrgast selbst oder der Reiseveranstalter zahlt.

  • Dem muss ich widersprechen, wenn der Zugbegleiter richtig kontrolliert nimmt er auch Einsicht ins Flugticket. Denn es heisst nicht umsonst "Rail and Fly" ;)


    Ich würde es an deiner Stelle nicht riskieren, und schon gar nicht weiterverkaufen.Damit handelst Du dir im Zweifelsfall jede Menge Ärger ein, spätestens dann wenn der andere einen 40er geschrieben bekommt.


    P.S.: Ich arbeite in einem verwandten Bereich im Auftrag der DB, kenne mich daher ganz gut mit Zugtickets aus

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