Waffenstillstand o. Frieden, GER-USA?

  • Re: WW II?


    Zitat

    Original geschrieben von thorty
    was bedeutet: WW II?


    Wenn manche hier von irgendwelchen "Abkommen" schreiben. inwiefern sind diese Abkommen einem Friedensvertrag gleich? Bzw. was ist der Unterschied zwischen einem Friedensvertrag und diesen Abkommen?

    WW II bedeutet World War II (2. Weltkrieg). Ich bin ja kein Jurist, aber ich würde unter einem >50-jährigen Waffenstillstand als eine Art Usus-Recht einen Frieden de facto ableiten. Den jetzt noch schriftlich zu formulieren, könnte in der Tat an der rechtlichen Nachfolge der "Staatsführung" in der BRD liegen, die so etwas gar nicht mehr unterschreiben kann. Oder anders gesagt: Wer jetzt diesen Waffenstillstand beenden wollte - egal welche Seite - würde dermaßen Unverständnis ernten, dass es quasi wie ein Friedensabkommen interpretiert werden kann.


    Gruß vom Schwob :)

    Wenn Du etwas gut kannst, ist es Zeit, etwas Neues zu lernen.

  • Nach dem 2. Weltkrieg gab es keinen Friedensvertrag, weil das Deutsche Reich bedingungslos kapituliert hat. Es gab also nichts zu vereinbaren, was man in eine vertragliche Form hätte gießen können. Außerdem gab es keine deutsche Regierung mit der man einen Vertrag überhaupt hätte schließen können. Die Staatsgewalt in Deutschland übte der Alliierte Kontrollrat aus, der allerdings in Folge des beginnenden Kalten Krieges ab 1948 nicht mehr wirklich handlungsfähig war.


    Mit Gründung der BRD und der DDR 1949 übertrugen die Siegermächte wesentliche Rechte auf die beiden deutschen Staaten. Die staatliche Souveränität erhielten die BRD und die DDR aber weitgehend erst 1955 durch den "Deutschlandvertrag" (Westmächte - BRD) und den "Moskauer Vertrag" (UdSSR - DDR). Ab diesem Zeitpunkt behielten sich die Siegermächte nur noch Rechte in Bezug auf Berlin und "Deutschland als Ganzes" vor. Insoweit war Deuschland weiter nicht souverän.


    Die vollständige Souveränität erhielt Deutschland durch den "2+4-Vertrag" 1990, durch den dann auch der Alliierte Kontrollrat aufgelöst wurde. Der "2+4-Vertrag" ist allerdings auch kein förmlicher Friedensvertrag, stellt aber die Existenz einer "Friedensordnung in Europa" fest. Vor allem die deutschen Verhandlungspartner hatten auch gar kein Interesse an einem Friedensvertrag - immerhin befand sich das Deutsche Reich zum Kriegsende mit rund 50 Staaten im Kriegszustand.


    Ein Friedensvertrag ist inzwischen schlicht überflüssig. Er wird allerdings von Neonazis und anderen Revanchisten gefordert. Diese wollen damit insinuieren, Deutschland sei bis heute nicht wirklich souverän. Außerdem wird damit "begründet", dass die Gebietsverluste Deuschlands nicht endgültig seien, sondern durchaus revidierbar.


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Der Artikel 1 des Zwei-plus-Vier-Vertrags behandelt ausdrücklich die deutschen Staatsgrenzen:


    Unter anderem heißt es:

    Zitat

    (3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.

  • eben! Und das wollen Einige nicht wahr haben.

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

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