Dübel die Dämmplatten mit den Tellerdübeln nicht Kleben
die bekommst du schnell wieder runter.
""" (=Außenwände des Gebäudes) gehören unzweifelhaft zum Gemeinschaftseigentum.""""
Nicht nur die Gemeinschaft du veränderst die Ansicht !!
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Dübel die Dämmplatten mit den Tellerdübeln nicht Kleben
die bekommst du schnell wieder runter.
""" (=Außenwände des Gebäudes) gehören unzweifelhaft zum Gemeinschaftseigentum.""""
Nicht nur die Gemeinschaft du veränderst die Ansicht !!
Ich will ja nun nicht als unbelehrbar erscheinen, aber:
Mal angenommen, ich hänge an eine solche Seitenwand einer Loggia einen Hängeschrank.
So ein Plastikdingens aus dem Baumarkt für Gartenartikel.
Verändere ich damit die Ansicht? Ich meine: ja!
Darf ich so in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, ohne die anderen um Erlaubnis zu fragen?
Ich meine: nein!
Nun ratet mal, ob hier mehr als ein so ein Ding an einer Aussenwand fest angebracht ist !
Nein, es wurde nie bei E.versammlungen darüber gesprochen.
Ich denke, dass eine 5cm Verdickung weniger auffällt als ein Gehängse. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von HP-owner
Na, was kann denn da noch so passieren?
...
Tja ... das weiß man vorher halt nicht.
Die Sache mit dem Fallrohr ist im übrigen ein Fall aus der Praxis. Bei Verschönerungsarbeiten am Balkon hatte der Mieter eines Eigentümers (also nicht mal der Eigentümer selbst) ein Fallrohr angebohrt, über welches das (Regen-)Wasser, das auf die Balkonene gelangt, abfließt.
Mit der Existenz eines solchen Rohres hatte er nicht gerechnet. Erst als Monate später seine Wand (und auch die der darunterliegenden Wohnung) völlig durchfeuchtet waren, hatte ein Bausachverständiger die Ursache des Übels ausgemacht. Insgesamt wurde daraus eine extrem teure Angelegenheit ... mit der wirklich niemand gerechnet hatte.
Was ich damit sagen will: Unverhofft kommt oft. ![]()
Frankie
Erg.:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von HP-owner
...
Mal angenommen, ich hänge an eine solche Seitenwand einer Loggia einen Hängeschrank.
...
Darf ich so in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, ohne die anderen um Erlaubnis zu fragen?
Ich meine: nein!
...
In rechtlicher Hinsicht ist das was völlig anderes!
Der Schrank geht durch das Anbringen nicht in das Eigentum aller Miteigentümer über. An der Substanz des Eigentums tritt also keine Änderung ein. Bei der Dämmung ist das aber schon der Fall. Sie wird Teil des Gemeinschaftseigentums.
ZitatOriginal geschrieben von HP-owner
Darf ich so in das Gemeinschaftseigentum eingreifen, ohne die anderen um Erlaubnis zu fragen?
Wo kein Kläger ist auch kein Richter !
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