Ermittlungen in Österreich gegen A1 wegen "Sachwucher" bei Datenpreisen

  • http://derstandard.at/12978218…-gegen-A1-Telekom?seite=2


    Hab das heute zufällig gelesen.


    Warum passiert da nicht auch bei uns endlich mal was ?


    Zitat " Derartige Beträge für Leistungen zu verlangen, die bei entsprechendem Tarif anderen Kunden nur einen Bruchteil kosten, sei jedoch nicht akzeptabel " (sagt die Kriminalpolizei dazu).



    Und "Laut §155 im Strafgesetzbuch (StGB) liegt Sachwucher vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit eines anderes dadurch ausbeutet, dass er sich ... einen Vermögensteil versprechen lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigentlichen Leistung steht."


    Das klingt doch nicht viel anders als § 291 StGB-Wucher :


    (1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten


    1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
    2. für die Gewährung eines Kredits,
    3. für eine sonstige Leistung oder
    4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
    Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen"


    Ich kann auch dieser Aussage "Es komme öfter vor, dass Kunden den falschen Tarif gewählt haben oder nicht wissen, welche Daten ihr Handy im Hintergrund abruft. " nur zustimmen.

  • Auch ich habe mich schon öfters über einige komplizierte Tarife geärgert. Vor allem, wenn man dem Tarif ziemlich schnell angesehen hat, dass einige Bedingungen nur als Kostenfalle dienen sollten.


    Andererseits sollte man auch fair sein. Viele Kunden informieren sich kaum und beklagen sich erst hinterher über hohe Kosten. Minimale Eigenverantwortung sollte man dem Kunden schon zumuten können.


    Ob die Gesetze in Ö besser sind als in D, spielt dabei keine Rolle. Zunächst müßten die bestehenden Gesetze in D erst einmal sinnvoll angewendet werden. Ich kenne leider Fälle, da zeigte die Staatsanwaltschaft trotz mehrfachen und fortgesetzten gewerbsmäßigem Betruges wenig bis kein Interesse.


    Das Problem sind nicht immer die Gesetze. Richter und Staatsanwaltschaft müssen sie verantwortungsvoll umsetzen und nicht nach gerade aktueller und persönlicher Meinung.


    VG

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