http://derstandard.at/12978218…-gegen-A1-Telekom?seite=2
Hab das heute zufällig gelesen.
Warum passiert da nicht auch bei uns endlich mal was ?
Zitat " Derartige Beträge für Leistungen zu verlangen, die bei entsprechendem Tarif anderen Kunden nur einen Bruchteil kosten, sei jedoch nicht akzeptabel " (sagt die Kriminalpolizei dazu).
Und "Laut §155 im Strafgesetzbuch (StGB) liegt Sachwucher vor, wenn eine Person oder ein Unternehmen "gewerbsmäßig die Zwangslage, den Leichtsinn oder die Unerfahrenheit eines anderes dadurch ausbeutet, dass er sich ... einen Vermögensteil versprechen lässt, der in auffallendem Missverhältnis zum Wert der eigentlichen Leistung steht."
Das klingt doch nicht viel anders als § 291 StGB-Wucher :
(1) Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten
1. für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen,
2. für die Gewährung eines Kredits,
3. für eine sonstige Leistung oder
4. für die Vermittlung einer der vorbezeichneten Leistungen
Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung oder deren Vermittlung stehen"
Ich kann auch dieser Aussage "Es komme öfter vor, dass Kunden den falschen Tarif gewählt haben oder nicht wissen, welche Daten ihr Handy im Hintergrund abruft. " nur zustimmen.