Nummernblock bei Anlagenanschluss splitten

  • Hallo Zusammen,


    Wir haben einen Anlagenanschluss mit einem sehr großen Nummernblock. Wir würden gerne für eine neue Firma die aus unserer bestehenden hervorgeht einen Teil des Nummernblocks abtrennen und auf einen neuen Telefonanschluss "legen" lassen. Ist so etwas möglich? Jemand meinte zu mir, man müsse einen Antrag bei der Regulierungsbehörde stellen.



    Danke!

  • Schon mal bei Deinem Anbieter nachgefragt? Intern sollte das keine Probleme machen.
    Evtl. in zwei Schritten: Erst splitten, dann den abgetrennten Teil umschreiben.
    Wenn es gleich auf einen neuen Namen geht, gibt es Probleme mit der Rufnummernlänge bei kürzeren Nummern.


    jo

  • ich würde da erst mal beim Anbieter der TK-Anlage anfragen ob es nicht Sinn macht an der Außenstelle statt eines 2. Anschlusses nicht einfach eine 2. Anlage anzuschließen und diese über Standleitung oder günstiger über IP mit der 1. Telefonanlage zu vernetzen.


    Wenn am 2. Standort evtl nicht so viele Telefone benötigt werden kann man evtl auch in die vorhandene Anlage eine SIP(VoIP)-Karte reinstecken und am 2. Standort SIP-Telefone einsetzen die sich dann übers Netzwerk mit der Anlage an Standort 1 verbinden.


    Dann ist das ein einheitliches internes System, hin und herverbinden klappt dann ebenfalls und die Gespräche werden nicht berechnet.


    Ich würde da mal einen vom Anlagenhersteller kommen lassen und eine Lösung entwickeln lassen. Meistens hat man ja für die TK-Anlage eh einen Wartungsvertrag.

  • 1) wann ist ein nummernblock "sehr groß" (0-99, 0-299) ?
    2) was genau meint "splitten" - zieht die tochterfirma an einen anderen standort, oder ist sonst aus irgendeiner grund notwendig, die anrufe unter ihren durchwahlen einen anderen weg nehmen zu lassen (also, daß eine zweite abfragestelle nur für die tochter im selben haus wie die mutter nicht genügt) ?
    3) wie lang sind die nummern insgesamt (beispiel: 01234/5678-90 = "zehn" stellen, weil die null anfangs der vorwahl nicht zählt) ?
    4) wie viele anschlüsse (zahl der b-kanäle) bestehen insgesamt bzw. bei der tochter ?


    bedenke auch, daß sich nur ganze anfangsziffernbereiche herauslösen lassen (also z.b. 300 bis 499, nicht jedoch 320 bis 478).


    nummernblockaufteilungen insbesondere aus sogenannten alt-rnb´en (schon vor 1998 genutzt) sind immer problematisch, aus nach 1998 zugeteilten zehnstelligen rnb meist problematisch und aus elfstelligen rnb vergleichsweise unkompliziert. "fließende" anschlußinhaberwechsel (erst alt und neu gemeinsam, dann nur noch neu) entschärfen die problematik zwar bei kompletten übernahmen, aber "aufteilungen" - bei denen ja schließlich ein teil auch beim altnutzer bleiben soll - sind ja immer sonderfälle.


    es stellt sich daher grundsätzlich die frage, ob für das erreichen des eigentlich gewünschten zweckes andere mittel und wege geeignet(er) sein können und ob ein förmlicher wechsel des anschlußinhabers betreffend der tochter-durchwahlen überhaupt notwendig ist. rechnungen von der mutter an die tochter über anteilige entgelte sind ja schließlich kein problem.


    p.s.: mit einem "antrag" an die bnetza ist wohl gemeint, den bedarf nach methode 2 ermitteln zu lassen (also z.b. nach apparaten, zimmern, arbeitsplätzen o.ä. statt nach tabelle). an der "großzügigkeit" bei der gewährung eines nummernblockes ändert das nichts. kommt ein "neuer" anschlußinhaber ins spiel, werden aktuelle bemessungsrichtlinien zugrunde gelegt. stammt der nummernblock noch aus vor-elfstelligen zeiten, bedeutet dies praktisch immer einen strich durch den wunschzettel.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!