Handysperrung

  • Nabend,
    habe da ich im Urlaub war und das Geld auf ein anderes Konto umgebucht habe dummerweise meine Rechnung nicht zahlen können. Hatte 50€ draufgelassen, da ich die Rechnung in dieser Höhe eingeschätzt habe. Jedoch waren es jetzt 60,75€ die die Bank dann leider zurückgewiesen hat. Überweisung wurde natürlich dann meinerseits sofort getätigt. Seit dem 27.4 ist das Geld auch auf dem Konto abgebucht, aber bei o2 ist anscheinend nocht nichts da. Ziemlich unfreundlich die Dame am Telefon. Nun habe ich von o2 eine SMS bekommen das mein Anschluss gesperrt wurde und das wurde er auch. Ich weiß eigener Fehler eigene Dummheit, jedoch dürfen Anbieter doch lt. dem BGH einen Nutzer erst ab einem offenen Betrag von 75€ sperren, nachdem er auch mind. 2 Wochene vorher schriftlich informiert wurde. Also hält sich o2 wohl nicht an das Urteil. Habe keine 75€ offen und wurde nicht schriftlich (nur per SMS) informiert. What 2 do? Anruf bei o2 brachte die Aussage: "Ich habe von gehört, kann aber nichts machen." Normal würd ich ja sagen du hast nicht bezahlt und fertig. Aber diese 2 unfreundlichen Kundengespräche obwohl ich ein m.M.n nicht schlecht zahlender Kunde bin stimmen mich dann doch dazu den Vertrag zu kündigen und denen nochmals in den Karren zu pissen.



    Hier das Urteil:
    http://www.n-tv.de/ratgeber/BG…ungen-article2641801.html
    http://juris.bundesgerichtshof…t=3&nr=55124&pos=0&anz=31

  • Das genannte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung gegen einen anderen Anbieter und für o2 nicht bindend. Entsprechend hat das Urteil auch erstmal keine Auswirkungen auf die aktuelle Vorgehensweise.


    Bleibt abzuwarten bis das Geld bei o2 eingegangen ist. Hast du denn auch die Rücklastschriftgebühr berücksichtigt?
    Hättest du das Geld im Shop bezahlt, dann wäre es wesentlich schneller gegangen.

  • Habe den Betrag überwiesen der auf der Rechnung stand. Woher soll ich wissen wie hoch deren Rücklastschriftgebühr ist? Aber ich sehe in jeder News zu dem Thema und interpretiere die Pressemitteilung des BLG auch so, das es für alle Betreiber rechtens ist. Somit sollte sich o2 auch dranhalten?

  • Dazu muss erstmal jemand gegen o2 klagen. Allgemeinverbindlich ist das Urteil nicht.


    Bzgl. der Handysperrung solltest du mal bei der Hotline nachhaken. Nicht dass die Freischaltung erst erfolgt wenn die Rücklastschriftgebühr eingegangen ist...

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