Angenommen, ich bin Verkäufer x und der Kunde y möchte ein Handy im Wert von bspw. 200€ mit Treuhandservice kaufen.
Wir melden uns beide dort an und der Käufer überweist das Geld schon in 2 Tagen, ich schicke das Paket daraufhin los.
Es wird auch ankommen, allerdings ist der Käufer nicht zufrieden mit der Ware und reklamiert sie bei dem Treuhandservice. Ich habe die Ware allerdings mit bestem Wissen und Gewissen abgeschickt, also ist der Käufer ein Betrüger.
Es kann ja auch sein, dass dem Käufer das Handy runtergefallen ist oder so und deswegen zurück schicken will.
Mich würde mal interessieren, was in so einem Fall der Treuhandservice machen würde. Es steht ja Aussage gegen Aussage und keiner kann dem anderen richtig was nachweisen...
Was meint ihr ? :confused: