Rufnummernmitnahme immer möglich?

  • Hallo,


    ist eine Rufnummernmitnahme immer möglich oder gibt es Anbieter, die eine Abgabe oder Annahme der Rufnummer verweigern können? Was sollte man in diesem Zusammenhang wissen - außer, dass Vertragslaufzeiten und die angegebenen Portierungsfristen einzuhalten sind?


    Grüße und danke
    Jens

  • Jeder Anbieter ist dazu verpflichtet, die Rufnummer zur Portierung frei zu geben.
    Voraussetzung dafür ist, dass der Vertrag beendet ist bzw. bei Prepaid eine Verzichtserklärung vorliegt.


    Ob eine eingehende Portierung zugelassen wird, ist Entscheidung des jeweiligen Anbieters.


    Viel mehr außer den Fristen gibts dann auch nicht zu berücksichtigen. Nur dass in der Regel der Inhaber des neuen und des alten Vertrages identisch sein müssen und auch beim Beantragen der Portierung die identischen Angaben gemacht werden müssen wie sie beim alten Anbieter vorliegen.

  • Danke euch! Das bedeutet: Wenn ein Anbieter eine eingehende Rufnummernmitnahme grundsätzlich anbietet und ich auf die Daten und Fristen achte, kann nichts schief gehen und die Nummer kommt mir nie abhanden.

  • Richtig?


    Und: Wie ist das, wenn man von seinem Provider außerordentlich gekündigt wird? Ist meine Nummer dann in Gefahr?

  • Richtig.


    Bei außerordentlicher Kündigung ist unklar, ob der Anbieter die Nummer freigibt/freigeben muss.

  • Nein, sehe ich nicht so. Wieso auch? Kündigung ist Kündigung, beendeter Vertrag ist beendeter Vertrag. Aus welchem Rechtsgrund gekündigt wird ist doch auch egal.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Sehe ich genauso. Ob das allerdings die Netzbetreiber im Einzelfall dann auch so sehen, ist halt nicht klar.


    In der entsprechenden Vorschrift zur Rufnumernportierung steht "bei einem Wechsel des Anbieters". Hier könnte der Anbieter argumentieren, dass eben kein regulärer Wechsel vorliegt, sondern eine außerordentliche Beendigung aus wichtigem Grund und der Betreiber daher nicht zur Herausgabe der Nummer verpflichtet ist.


    So würde ich jedenfalls an ihrer Stelle argumentieren, damit kein Anreiz gesetzt wird, durch Einstellen der Zahlungen eine Nummer frei zu bekommen.


    Wie auch immer: Man kann jedenfalls nicht sagen, dass eine Rufnummernportierung im Falle einer außerordentlichen Kündigung garantiert ohne Komplikationen ablaufen wird.

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