Rufnummernmitnahme immer möglich?

  • Bei offenen Forderungen müsste der für Portierung erforderliche Betrag gesondert in Rechnung gestellt werden und auch mit diesem Verwendungszweck angewiesen werden, damit keine Verrechnung möglich ist. Ist zwar nicht schön für den Anbieter, aber der Gesetzgeber trennt Forderungen aus einem Vertrag von der Rufnummer.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wo äußert sich der Gesetzgeber zum Verhältnis von außerordentlicher Kündigung und Rufnummernportierung? Da ist mir nichts bekannt.


    Es geht auch nicht um offene Forderungen. Es gibt sogar Gerichtsurteile, die besagen, dass der Anbieter jedenfalls bei regulärer Vertragsbeendigung kein Zurückbehaltungsrecht an der Nummer hat, wenn noch Forderungen offen sind. Hier geht es aber darum, ob der Kunde überhaupt einen Anspruch auf die Nummer hat, wenn der Vertrag nicht regulär beendet wurde.

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