Gehen die Gutscheincodes bei euch noch ? Bei mir steht bei allen, dass sie abgelaufen sind -,-
Ebay Abzocke mit Alienware 200 Euro Gutschein
-
-
-
Da werden die Käufer und Verkäufer der Auktionsplattform aber lange Gesichter machen, wenn der gekaufte Code beim Einlöseversuch implodiert. <-;<
ZitatOriginal geschrieben von semer
[...]Bei mir steht bei allen[...]Weitläufige Zockerfamilie oder Großhandelsabsicht? Da hat wohl jemand den roten Knopf gedrückt, vielleicht auch wegen solcher Nutzungen. Jedenfalls willkommen beim TT! (-:=
-
Dann kommt doch jetzt der Moment, wo man die Gutscheinabieter wirklich ärgern könnte: Gutschein kaufen und dann Schadensersatz geltend machen, wenn er nicht mehr funktioniert.

-
Hier gabs doch einen Anwalt, der sollte das mal durchziehen!
-
Zitat
Original geschrieben von horstie
Dann kommt doch jetzt der Moment, wo man die Gutscheinabieter wirklich ärgern könnte: Gutschein kaufen und dann Schadensersatz geltend machen, wenn er nicht mehr funktioniert.
Schadenersatz? Ja ne is klar...
Leute kommt mal wieder runter und werft nicht mir Begriffen um Euch und erklärt Euch zu Internet-Rächern

-
Hui, hab grad etwas gegrinst:
"Guten Tag,
Ihre angeblich Auktion zum abschrecken der Käufer ist rechtswiedrig!
der Fall wurde ebay gemeldet, ich forderer Sie sofort auf Ihre Auktion abzubrechen, falls dann nichts geschieht gehts zum Morgen zum Anwalt!Mfg"
Könnte doch höchstens egay die Auktion löschen wegen fehlender Verkaufsabsicht,oder?!
Komischerweise hat der Verfasser der Mail selber grad 4 oder 5 Gutscheinauktionen drin. Würde mich mal interessieren, was er dann liefern will, wenn die jetzt ungültig sind.
-
Wahrscheinlich hat er selbst besagte Gutscheine über Ebay erworben, nun deren Nichtfunktion festgestellt und will sie nun möglichst mit Gewinn weiterverscheuern. "Rechtswiedrig" kann's ja gar nicht sein, denn du warnst ja nicht vor einem konkreten Verkäufer oder speziell ihm, sondern allgemein. Innerhalb der paar Worte gleich 10 Fehler einzubauen ist schon fast ein Kunststück. Gegen Ebay-Regeln mag das durchaus verstoßen, aber die beenden's dann und fertig. Wenn er's angeblich sowieso schon gemeldet hat, warum solltest du seiner Meinung der Ebay-Maßregelung noch zuvorkommen? Und wenn er unbedingt zum Anwalt rennen wollen sollte muss er sich aber einen suchen, der genauso dumm und arrogant ist wie er selbst. Davon abgesehen müsste er ja das Kostenrisiko tragen und selbst, wenn der Schlaumeier eine Rechtschutzversicherung haben sollte bräuchte er ja erstmal eine Kostenübernahmeerklärung von denen. Das ist nur Blöff.
Wenn er das als Artikelfrage geschickt haben sollte darfst du das ja auch bei deinem Artikel veröffentlichen und ebenso öffentlich beantworten. (-:=
-
Wüsste nur nicht was ich darauf dümmliches und spaßiges antworten sollte öffentlich

-
Ich schon,
Besser das Geld für den Rechtsanwalt in einen Rechtschreibkurs an der Volkshochschule investieren.
Meine Herren, bei Ebay steht nicht nur jeden Tag ein Dummer ( Käufer ) auf, da kann auch jeder Vollpfosten verkaufen.

-
Wurde jetzt eh gelöscht.
In Richtung Rechtschreibung hatte ich mir auch schon was überlegt,aber nicht dass das dann zu doll kommt

Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!