o2 Loop: "Ihre letzte Aufladung liegt mehr als 10 Monate zurück." trotz Aufladung?

  • Bei mir, wie leicht die Auszahlung möglich ist. Tipp: Simyo und blau.de völlig problemlos, aber erst nach Stilllegung der Karte. T-Mobile und Vodafone wohl mit Kündigung möglich. Erfahrungen suche ich noch mit o2 Loop - hat die jemand? :D

    Gruß Corrado aus HH

  • o2 nimmt es auch mit seinen eigenen AGB nicht so genau. In allen mir bekannten Fassungen war bisher eine Guthabengültigkeit von 12 Monaten geregelt, an die sich eine passive Phase von einem Monat anschließt, binnen derer das Guthaben durch Aufladung wieder reaktiviert werden kann.


    In den aktuellen "Erinnerungsschreiben", die etwa 11 Monate nach der letzten Aufladung rausgeschickt werden heißt es dagegen: Festgestellt dass letzte Aufladung fast 12 Monate zurückliegt, laden Sie bitte wieder bis zum 14.02.12 auf bla bla.


    Weiterhin: "Bitte haben Sie Verständnis, dass falls innerhalb des oben genannten Zeitraums keine Guthabenaufladung erfolgen sollte, wir uns in Einklang miz den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen sehen, das Vertragsverhältnis zum 14.02.2012 zu beenden."



    Von dem "Karenzmonat" keine Spur mehr. Der 14.02.12 liegt in diesem Fall genau 12 Monate nach der letzten Aufladung, die am 15.02.11 erfolgte und deckt sich mit der Anzeige der Guthabengültigkeit via USSD *102#.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Und wie wenn das nur ein scheinbarer Widerspruch wäre?


    Dass mit "Beendigung des Vertragsverhältnisses" einfach die Guthabengültigkeit / das Ende der aktiven Phase zeitlich zusammenfällt und sich danach die Karenzzeit (=passive Erreichbarkeit) anschliesst - wie bei o2 bislang (oft,meist, früher?) üblich ohne totale Abschaltung?


    Ich glaube das hatte ich schonmal. Brief zur Seite gelegt, Karte nach Ablauf der Frist ins Handy eingelegt und war passiv anrufbar.

  • "Vertragsverhältnis zum 14.02.2012 beenden" kann man eigentlich nur als Abschaltung der Karte zu diesem Termin verstehen. Selbst wenn eine einmonatige Kündigungsfrist per AGB vereinbart sein sollte, lässt diese Formulierung ein Wirksamwerden der Kündigung am 14.02.2012 vermuten.

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  • Über die Praxis brauchen wir nicht zu philosophieren, es gibt Loop-Kärtchen die nie abgeschaltet werden (allerdings weiß ich nicht, ob dort jedes Jahr ein solches Schreiben aufschlägt, vermutlich nicht).

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