Nachdem es anscheinend so ist, dass Akkus nur 6 Monate Gewährleistung haben, wollte ich fragen, welche sonstigen elektrischen Teile von der 24-monatigen Gewährleistung ausgenommen sind.
(Ich konnte zwar eine derarte Passage im Gesetzestext nicht ausfindig machen, aber wahrscheinlich habe ich als nicht-Profi da was übersehen; es schein ja schließlich gängige Praxis zu sein, Akkus von der Gewährleistung auf 6 Monate zu begrenzen
)
Gilt die Gewährleistung für alle elektr. Teile?
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verschleißteile (akku is ja einer) haben generell ne niedrigere laufzeit
was bei nem handy jetz dazugehört... joa akku, schale etc. genau weiß ich das nich
mfg
lynco -
Das ist etwas anders.
Die Gewährleistung gilt grundsätzlich für alle Teile und beträgt 24 Monate.
Die Gewährleistung gilt aber nur für Mängel , die bei Gefahrübergang vorlagen.Die Abnutzung, die in der Regel zu erwarten ist, kann man aber nicht als Mangel ansehen.
In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr. Während dieser Zeit muß der Händler nachweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang nicht vorhanden war. Das wird er i.d.R. nicht können. Deswegen steht er in dieser Zeit praktisch voll ein. Nach den 6 Monaten muß der Kunde dem Händler nachweisen, dass die abnehmende Leistung des Akkus auf einem Mangel beruht. Bei diesen Teilen kann letztendlich nicht die volle Gewährleistung gewährt werden, sonst hätte man lebenslangen Anspruch auf Ersatzakkus:D
Das, was die Shops da angeben , kann man deswegen als Abnutzungsvermutung sehen. Wenn man nachweisen könnte, dass der Akku aufgrund eines Mangels, der bei Gefahrübergang vorlag, kaputt ist, darf kein Händler die Gewährleistung verweigern. Das wäre mir jedenfalls neu.Gruß
DaFunk -
hm.... da hattich wohl nen :gpaul:
oder nich...habs ja nich gewusst

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