Sozialversicherungspflicht und Gleitzone

  • Liebe Leutz ... aufgrund widriger Umstände bedarf ich für die Haushaltsführung seit Anfang letzten Monats einer Fachkraft, deren Tätigkeit zwar sozialversicherungspflichtigen Umfangs ist, sich aber (meist) wohl in der Gleitzone bewegen wird.


    Nach einem Semester Gleitzonenrecht bin ich fast zur Erkenntnis gelangt, dass ich in der Zeit, die ich für die Einarbeitung in dieses Thema aufwende, auch selbst die Hausarbeit hätte erledigen können. :rolleyes:


    Zunächst ein altes Problem, das gelöst scheint. Weil das Ergebnis für mich ungewöhnlich ist, will ich es dennoch kurz ansprechen:


    Ist es möglich, dass der Arbeitnehmeranteil für den nur 24 SV-Tage umfassenden ersten Monat geringfügig höher ist als für einen ganzen Monat? Ich habe diverseste Quellen durchgerechnet, liege aber stets über dem vollen Monatsbeitrag (arbeitnehmerseitig).


    Neues Problem:


    Ein Vorschuss. Zahle ich noch im August einen Vorschuss, der neben Restgehalt von August auch den September und je nach Arbeitsanfall auch noch Anfang Oktober umfasst, wäre es fatal, wenn das alles in die August-Berechnung hineinfiele. Nicht nur, dass der Arbeitnehmeranteil aus der Gleitzone herausfiele und dadurch vergleichsweise hoch wäre, auch die Grenze zur Steuerpflicht wäre überschritten. Ein Szenario, das ich nicht mittragen würde.


    Weil ich auch bisher schon die Kosten der Haushaltsführung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend mache, scheidet die Zahlung eines Barvorschusses in Form eines Kredits mit späterer Verrechnung des Lohns natürlich aus.


    Gibt es einen Weg, wie ich dem Mädel helfen kann? Ich bin zwar kein Unmensch, neben dem denkbaren Zahlungsausfall werde ich aber keine weiteren Gefahren eingehen.


    Frankie

  • Zum ersten, natürlich liegt er höher, da auf volles Monat hochgerechnet wird.
    Bei 24 Tagen sind es max. 650 brutto, ansonsten kommst du über die 800€ und
    damit ausserhalb der Gleitzone.


    Wie sieht es mit einem steuerfreien Gutschein aus, z.B. über 28Ltr. Sprit, max. Gegenwert
    44€ einschl. USt. ?


    Lohnvorschuss ist nicht Lohnsteuer- u. sozialversicherungspflichtig, erst in dem
    Monat, für welchen er gewährt wurde.


    GP

  • Der letzte Teil der Antwort wäre ganz in meinem Sinne. :top:


    Die Altfrage zum Teilmonat habe ich im übrigen zwischenzeitlich gelöst. Ich habe schlaue Tipps von Tante Google und "Gleitzonenrechner" mal außen vor gelassen und die Berechnung "zu Fuß" vorgenommen - mit den Bestimmungen zur Gleitzonenregelung, der für 2011 festgelegten Bruchzahl und Taschenrechner. Und siehe da: Die Summe aller von mir ermittelten Zahlen entspricht auf den Cent genau dem Gesamtbeitrag (AN+AG), den die AOK meinem Konto für den Monat Juli belastet hat. Das war zwar eine Menge Kleinarbeit, aber nun passt es wenigstens.


    Und wie ich es eigentlich für logisch halte: Der Sozialversicherungsbeitrag der Arbeitnehmerin für den anteiligen Lohn aus 24 SV-Tagen liegt unter dem Beitrag für einen gesamten Monat bei vollem Gehalt. Ich mochte zwar nicht ausschließen, dass es anders ist (weil die Gesetze der Logik gelegentlich ad absurdum geführt werden), mein nunmehriges Ergebnis, das - in der Summe mit allen anderen errechneten Werten - dem von der AOK eingezogenen Beitrag entspricht, deckt sich aber nun auch mit meinem Verständnis der Dinge.


    Zum Vorschuss:


    Gestern hatte ich erst einmal das gesamte August-Gehalt überwiesen. Wegen des restlichen Vorschusses möchte ich die buchungstechnische Vorgehensweise noch kurz ansprechen:


    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich zwei Beträge mit dem Buchungstext "Vorschuss für Monat ..." schon jetzt überweisen, sozialversicherungs- und steuerplichtig wäre diese Beträge dann aber erst bei Verrechnung in den Monaten September und Oktober. Sehe ich das richtig?


    Weil die Belege zusammen mit meiner ESt-Erklärung demnächst dem Finanzamt vorliegen werden, wäre ich gern auf der sicheren Seite. Denn "müssen" muss ich das mit dem Vorschuss natürlich nicht - nur wenn ich es denn mache, möchte ich mir wenigstens keinen (auch potenziellen) Ärger einfangen.


    Frank

  • Mein Gedanke ist einfach:


    Will ich die Lohnkosten im Jahre 2012 (in der ESt-Erkl. für 2011) geltend machen, muss ich natürlich schon jetzt darauf achten, dass ich dann über ordnungsgemäße Nachweise verfüge - und zwar über solche, die das FA nicht noch zum Anlass nimmt, eine weitere Baustelle einzurichten (dann mit Rückwirkung).


    Oder begehe ich hier einen Denkfehler? Meine Erfahrungen aus der Vergangenheit haben mich jedenfalls gelehrt, so zu verfahren.


    Frankie

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