Liebe Leutz ... aufgrund widriger Umstände bedarf ich für die Haushaltsführung seit Anfang letzten Monats einer Fachkraft, deren Tätigkeit zwar sozialversicherungspflichtigen Umfangs ist, sich aber (meist) wohl in der Gleitzone bewegen wird.
Nach einem Semester Gleitzonenrecht bin ich fast zur Erkenntnis gelangt, dass ich in der Zeit, die ich für die Einarbeitung in dieses Thema aufwende, auch selbst die Hausarbeit hätte erledigen können. ![]()
Zunächst ein altes Problem, das gelöst scheint. Weil das Ergebnis für mich ungewöhnlich ist, will ich es dennoch kurz ansprechen:
Ist es möglich, dass der Arbeitnehmeranteil für den nur 24 SV-Tage umfassenden ersten Monat geringfügig höher ist als für einen ganzen Monat? Ich habe diverseste Quellen durchgerechnet, liege aber stets über dem vollen Monatsbeitrag (arbeitnehmerseitig).
Neues Problem:
Ein Vorschuss. Zahle ich noch im August einen Vorschuss, der neben Restgehalt von August auch den September und je nach Arbeitsanfall auch noch Anfang Oktober umfasst, wäre es fatal, wenn das alles in die August-Berechnung hineinfiele. Nicht nur, dass der Arbeitnehmeranteil aus der Gleitzone herausfiele und dadurch vergleichsweise hoch wäre, auch die Grenze zur Steuerpflicht wäre überschritten. Ein Szenario, das ich nicht mittragen würde.
Weil ich auch bisher schon die Kosten der Haushaltsführung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend mache, scheidet die Zahlung eines Barvorschusses in Form eines Kredits mit späterer Verrechnung des Lohns natürlich aus.
Gibt es einen Weg, wie ich dem Mädel helfen kann? Ich bin zwar kein Unmensch, neben dem denkbaren Zahlungsausfall werde ich aber keine weiteren Gefahren eingehen.
Frankie