Vom Oberlandesgericht Schleswig ist heute ein Urteil veröffentlicht worden, demnach ein Kunde automatisch veranlasste Kartenaktualisierungen via Internet im wesentlichen nicht zu vertreten hat. Der Kunde hatte anlässlich einer Vertragsverlängerung ein Handy erworben, dessen Navigationsfunktion vom Mobilfunkanbieter auch beworben worden war und diese nach dem Kauf auch installiert. Der Kunde haben davon ausgehen können, daß die Navigation entweder auf aktuellem Stand sei oder die Aktualisierung inklusive sei. Auf der nach 20 Tagen erstellten Erstrechnung hatte der Mobilfunkanbieter über 11.000 Euro verlangt. Zugestanden wurden ihm nun stattdessen 36 Euro.
http://www.schleswig-holstein.…dungen/handyrechnung.html
Eine Revision wurde nicht zugelassen, sodaß das Urteil rechtskräftig ist.