Stand von Gerichtsverhandlung erfragen

  • Hi,


    bei mir läuft im mom ein Gerichtsverfahren (beim Amtsgericht - ich bin der Kläger). Das ganze zieht sich jetzt schon über ein Jahr.


    Letzer Stand war ein Gutachten, auf das beide Seiten drei Wochen Zeit hatten zu reagieren. Das haben wir auch gemacht. Seitdem (ca. 2 Monate) habe ich nichts mehr gehört oder gesehen.


    Kann ich als normalsterblicher bei Gericht den Stand erfragen, oder geht das nur über meinen Anwalt (oder sogar gar nicht und ich kann nur warten)?


    Ich würde meinen Anwalt wegen meiner Ungedult nur ungern nerven, weil ich für seine Dienste kaum etwas zahle etc., aber langsam geht mir das warten und diese Ungewissheit, was nun ist auf die Nerven.


    Ausserdem plane ich gerade meinen Umzug und wann ich damit wirklich loslegen kann, hängt auch zum Teil von dieser Verhandlung ab.


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Frage Deinen Anwalt, nicht das Gericht. Der Anwalt sollte die dei dem betroffenen Amtsgericht übliche Verfahrensdauer kennen. Nerve also lieber erst Deinen Anwalt.
    Im übrigen hat das scheinbar mit einer Gerichtsverhandlung derzeit nichts zu tun.

  • Vemrutlich wird man Dir in der Geschäftsstelle auch kurz sagen können, wie der Stand der Dinge ist (das bekommt dann aller Wahrscheinolichkeit auch keiner mit). Allerdings steht ein Anwalt in der Regel - egal wie wenig Du ihm zahlst - nicht sonderlich drauf, wenn Du ohne mit ihm zu sprechen da selbst aktiv wirst....

  • Was sollte ein Anwalt dagagen einzuwenden haben, wenn der Mandant auf der Geschäftsstelle des Gerichts kurz Akteneinsicht nimmt, um den Stand des Verfahrens zu erfragen? Das wäre der Weg, den ich beschreiten würde (wenn der Anwalt nicht verfügbar ist).


    Ansonsten betrachte ich es wirklich als Ungeduld, wenn das Verfahren erst seit über einem Jahr läuft. Das älteste Verfahren, in dem ich selbst als Partei beteiligt bin, hat das zehnjährige längst hinter sich, ohne dass mich das sonderlich erschüttern würde (immerhin schon im Berufungsverfahren). Gerichtlich anhängige Forderungen schreibt man am besten erst einmal ab und bucht sie im Erfolgsfall dann unter "unerwartete Einnahmen". :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von echter-elch
    Frage Deinen Anwalt, nicht das Gericht. Der Anwalt sollte die dei dem betroffenen Amtsgericht übliche Verfahrensdauer kennen. Nerve also lieber erst Deinen Anwalt.
    Im übrigen hat das scheinbar mit einer Gerichtsverhandlung derzeit nichts zu tun.


    wieso scheint das mit einer Gerichtsverhandlung nicht viel zu tun zu haben? Wir waren bei einer mündlichen Verhandung, dass Gericht hatte dann später bestimmt das ein Gutachten gemacht wird, dass Gutachten liegt nun vor, die Frist zur Reaktion auf das Gutachten ist abgelaufen, also liegts wieder beim Gericht, was jetzt passiert.


    Danke für eure Tipps - werd dann wohl doch mit dem Anwalt reden.


    Gruß Sebastian

  • Wenn Du das noch nicht gemerkt hast ...
    Du fragst hier nach dem Stand des Gerichtsverfahrens, hast aber als Betreff die Gerichtsverhandlung. Während einer Gerichtsverhandlung hast Du ja unmittelbar den Stand mitbekommen, spätestens im Protokoll. Jetzt läuft das Verfahren ja weiter und den Stand willst Du wissen.

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