Congstar, Verschiedene AGB je nach Vertragstyp?

  • Hallo,


    je nach Vertragstyp (Postpaid vs. Prepaid) scheint Congstar verschiedene AGB´s zu haben.


    Bei der Postpaidvariante ist IM erlaubt, bei der Prepaidvariante anscheinend nicht.


    Hier ist echt aufpassen angesagt.



    Hier Surf Flat 1 und 2

    Zitat

    ** Der Tarif gilt nur im Inland mit unbegrenztem Nutzungsvolumen für ein- und ausgehenden paketvermittelten Datenverkehr mit HSPA (bis zu max. 3,6 MBit/s im Download). Ab einem Datenvolumen von 1 GB pro Monat wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s (Download) und 16 kbit/s (Upload) beschränkt. Die Abrechnung erfolgt im 100-KB Datenblock. Am Ende jeder Verbindung, mindestens jedoch einmal täglich, wird auf den begonnenen Datenblock aufgerundet. congstar behält sich vor, nach 24 Uhr jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Die Daten-Flatrate kann nicht für BlackBerry, VoIP und Peer-to-Peer Verkehre genutzt werden. Eine Weiterveräußerung sowie unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte sind unzulässig.


    und hier die Congstar Surf Flat Option


    Zitat

    Die Option erlaubt und unterstützt das Surfen mittels Internetbrowser sowie das Versenden und Empfangen von E-Mails mit bis zu max. 384 kbit/s im Download. Ab einem Datenvolumen von 200 MB wird die Bandbreite im jeweiligen Monat auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload beschränkt (Abrechnung im 50-KB-Datenblock). congstar behält sich vor, nach 24 Uhr jeweils eine automatische Trennung der Verbindung durchzuführen. Das enthaltene Datenvolumen darf nur mit einem Handy oder Smartphone ohne angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer genutzt werden. Eine Nutzung mit Data Cards, Data USB Sticks, Surf-Boxen oder Embedded Notebooks, Tablet-PC sowie die Nutzung von VoIP, BlackBerry, Peer-to-Peer und Instant Messaging ist nicht Gegenstand des Vertrages.

  • Re: Congstar, Verschiedene AGB je nach Vertragstyp?


    Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    je nach Vertragstyp (Postpaid vs. Prepaid) scheint Congstar verschiedene AGB´s zu haben.

    Was willst Du uns damit sagen? Der Unterschied ist nichts neues.

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    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Naja, beim einen Tarif wird IM ausgeschlossen, beim anderen Tarif nicht. Das war mir bis jetzt zumindestens nicht bekannt und wurde meines Wissens hier auch noch nicht diskutiert.


    Das dürfte für den einen oder anderen schon Kriegsentscheidend bei der Tarifwahl sein. Wieviele Leute nutzen What´s App oder IM.


    Einen Tarif in dem IM verboten ist würde ich nicht buchen, einen, wo ein solches Verbot nicht besteht eventuell sehr wohl.

  • Zitat

    Original geschrieben von BlackSektor
    Einen Tarif in dem IM verboten ist würde ich nicht buchen, einen, wo ein solches Verbot nicht besteht eventuell sehr wohl.

    Das sich die daran so sehr aufhängen. Ich versteh es nicht. Bisher ist trotz des Verbots bei keinem Anbieter etwas passiert...

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
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    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Naja, wie das ausgeht dürfte wohl jedem klar sein, der ein wenig juristische Vorbildung hat.


    Inanspruchnahme einer nicht im Vertrag vereinbarten Leistung.


    Kündigung
    Rückgabe der zu unrecht empfangenen Leistung ggf. Wertersatz dieser Leistung.


    Wie will man das dann abrechnen?


    9 Cent pro Minute in der man mit dem Message verbunden war oder 24 Cent/Megabyte?


    Das ganze könnte durchaus teuer werden, für den Kunden.

  • Diesbezüglich bin ich anderer Ansicht. - Aber zumindest könnte man diesen Sachverhalt bis ganz nach oben hin klären lassen...

  • Naja, die Chancen, dass das dann mit 24 Cent pro Megabyte tarifiert werden müsste, stünden nicht schlecht, im schlimmsten Fall 9 Cent / Minute.


    Dass das aber auf jeden Fall nachberechnet werden kann, halte ich jedoch für absolut sicher.


    Es steht ja nicht nur in den AGB sondern auch in den Hinweisen.


    Das es sowas heute noch gibt, halte ich jedoch für Kasperletheater.

  • Da wird mir der Provider jedoch ersteinmal darlegen müssen, inwiefern er §202a StGB nicht erfüllt (denn Deep-Packet-Inspection, die er für eine solche Nachberechnung benötigt, fällt IMHO ganz klar darunter).

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