ZitatOriginal geschrieben von Butterfly
Es gibt eine gesetzliche Verjährungsfrist von afaik 2 Jahren - natürlich nicht auf die DTAG beschränkt.
Bd,C
Ich frage mich nur, ob diese Frist uneingeschränkt auch dann gilt, wenn bereits eine Rechnung für eine Abrechnugsperiode geschickt worden ist.
Wenn ich Ende Januar 2001 eine Rechnung über 80 EUR erhalte und diese bezahle, da drinn steht, dass die Grundgebühren vom 1.2. bis 28.2 sowie die Gesprächsgebühren vom 26.12 bis 26.1 abgerechnet werden, dann widerspreche ich der Rechnung ja nicht, wenn ich meine, dass alles stimmt.
Wenn jetzt aber Mitte 2003 auf einmal für diesen Zeitraum irgendwas nachberechnet wird, wie soll ich dass denn dann nachvollziehen können?
Angenommen jemand beauftragt telefonisch die Umstellung auf DSL und der Mitarbeiter verwechselt die Höhe der Grundgebühr, die er im Beratungsgespräch nennt. Im den folgenden 16 Monaten hat der Kunde dann DSL und bezahlt monatlich xx EUR. Zufällig stimmt die monatliche GG so ungefähr mit der im Beratungsgespräch genannten Summe überein (so +/- 1,50 EUR). Der Kunde meint also, der Mitarbeiter hat sich bestimmt um die paar Cent vertan und lässt die Sache auf sich beruhen.
Nach den 16 Monaten fällt der Telekom dann auf, dass die Grundgebühr tatsächlich nicht xx EUR war, sondern xx EUR + 15 EUR und berechnet dann einfach mal so 240 EUR nach.
Dann stimmt ja auch die telefonsich genannte Grundlage nicht mehr und der Kunde hätte für diesen höheren Preis den Anschluss vielleicht schon längst gekündigt. Im übrigen sind sicher auch Gesprächsnotizen, -aufzeichnungen u.ä. nach so einem Zeitraum nicht mehr verfügbar.
Wenn die Telekom mir jeden Monat 20 EUR zuviel berechnet, kann ich das dann auch noch nach 2 Jahren zurückfordern? Ich denke eher nicht, denn da gelten ja 6 Wochen Widerspruchsfrist.
Die Telekom hingegen hat ein paar Jahre Zeit Ihre Buchhaltung in Ordnung zu bringen und darf dann einfach einer ursprünglichen Rechnung "widersprechen" indem Sie die Fehlbeträge nachberechnet???