hi
hatte bei vertragsabschluss mit hutchison der ( laut Vertrag jederzeit wiederrufbar ) einer einzugsermächtigung zugestimmt. Diese hatte ich jetzt aber wegen versch. Unstimmigkeiten wiederrufen. Trotzdem versuchte Hutchison weiter von diesen Konto abzubuchen. Dies war allerdings Erfolglos.
Nun möchte Hutchison 20 Euro Aufwandsentschädigung von mir haben.
Ist diese Vorgehensweise rechtens ? Ich meine, wozu heisst es denn " jdeerzeit" wiederrufbar ? Weiß von euch jemand ob die das dürfen ?